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Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
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Sie sind an Ihrem Arbeitsplatz mit dem Bezug von giftigen Stoffen betraut, für die Sie eine Giftbezugslizenz benötigen? Der Kurs Sachkundenachweis im Umgang mit Giften vermittelt Ihnen die nötigen fachlichen Kenntnisse für den Bezug einer Giftbezugslizenz. In Verbindung mit einem ebenfalls vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurs können Sie anschließend Ihre Berechtigungen für den Bezug von Giften oder giftigen Stoffen beantragen.
Förderungen teilweise möglich
ZEIT 24 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57813014
840,00 EUR Kursnummer: 57813014
ZEIT 24 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57813024
840,00 EUR Kursnummer: 57813024
ZEIT 24 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57813013
FIX-Starter
795,00 EUR Kursnummer: 57813013
ZEIT 24 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57813303
795,00 EUR Kursnummer: 57813303
ZEIT 24 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57813023
FIX-Starter
795,00 EUR Kursnummer: 57813023

Giftbezugslizenz Kurs Tirol

Beschreibung

Machen Sie sich fit im Umgang mit Giften und giftigen Stoffen

Unternehmen, die giftige Stoffe oder Gifte beziehen, vertreiben oder aufbewahren, benötigen mindestens eine Person im Betrieb, die über eine Giftbezugslizenz verfügt. Damit Sie so einen Giftbezugsschein bzw. eine Giftbezugslizenz beziehen dürfen, müssen Sie gegenüber der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde nachweisen, dass Sie im sicheren Umgang mit Giften geschult sind.

Der Lehrgang Sachkenntnisnachweis im Umgang mit Giften am WIFI Tirol ist eine Ausbildung für künftige Giftbeauftragte. Außerdem eignet er sich hervorragend als Auffrischungskurs für Mitarbeiter:innen von Betrieben, welche den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen.

Der Kurs „Sachkundenachweis im Umgang mit Giften“ vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften. Er erfüllt die Ausbildungs-Vorschriften gemäß Chemikaliengesetz und Giftverordnung 2000 §4 bzw. Anlage 4. Das Zeugnis dient als Nachweis der fachlichen Qualifikation und berechtigt in Verbindung mit der Absolvierung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausbildung bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Bescheinigung für den Giftbezug für Betriebe und andere selbständige berufliche Verwender gemäß § 41 Abs. 3 Z. 6 Chemikaliengesetz 1996 oder eines Giftbezugsscheines für private Verwender gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996.

Für giftige Stoffe gelten besondere Vorschriften. Sie müssen erstens entsprechend gekennzeichnet werden. Zweiten müssen im Umgang mit Ihnen die gesetzlichen Vorschriften genau beachtet und eingehalten werden. Gifte dürfen nur an Erwerbsberechtigte oder von ihnen ermächtige Personen abgegeben werden. Der Abgeber muss sich versichern, dass der Erwerber über die notwendige Erlaubnis zum Bezug von Giften verfügt. Auch der Transport von Giften darf nur vom Abgabeberechtigten selbst oder von befugten Beförderungsunternehmen vorgenommen werden.

Von der Wirkung von Giften bis zur richtigen Lagerung von giftigen Stoffen

Der Lehrgang Sachkundenachweise im Umgang mit Giften vermittelt an zwei Wochenenden in insgesamt 25 Lehreinheiten die notwendigen Kenntnisse für den Bezug von Giftbezugslizenzen. Die Teilnehmer:innen bilden sich u.a. in folgenden Bereichen fort:
  • Toxikologie: Beziehung von Dosis und Wirkung, Aufnahmeformen, Toxikokinetik (Verarbeitung von Giften im Körper), Toxikodynamik (Wirkung von Schadstoffen auf den Organismus), Systematik und Manifestation toxischer Wirkungen, Auswirkung chemischer Stoffe auf die Umwelt
  • Gesetze und Vorschriften: Chemikaliengesetz 1996, Chemikalienverordnung 1999, gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Überwachungspflichten, Giftverordnung 2000, Lagerung von Giften
  • Giftbezugsbewilligung: wer darf eine Giftbezugsbewilligung beantragen, Aufgaben Giftbeauftragter, Abgabe und Erwerb von Giften, Aufzeichnungspflichten
  • Entsorgung von giftigen Stoffen: Abfallwirtschaftsgesetz 2002
  • Anwenderschutz: Grundlagen des Arbeitsschutzes, persönliche Schutzmaßnahmen, Grenzwerte für Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz, Schutz besonders gefährdeter Personen
  • Informationsquellen: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen, R-Sätze, S-Sätze, österreichische Giftliste, Sicherheitsdatenblatt, Auskünfte im Vergiftungsfall
  • Grundlagen Physik und Chemie: Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig), Phasenübergänge, Dampfdruck, Aeorosole, Dissoziation und PH-Wert, Dichte und spezifisches Gewicht, Feuer- und Explosionsgefahr von Chemikalien

Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung. Es besteht 100%ige Anwesenheitspflicht.

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Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • aktueller Strafregisterauszug
Zielgruppe

Diese Ausbildung richtet sich an folgende Personen:

  • Mitarbeiter:innen von Betrieben, die den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen
  • alle Personen, die Gifte verwenden oder mit ihnen umgehen sowie hantieren müssen
  • Personen, die eine Giftbezugslizenz benötigen

Voraussetzungen für den Erhalt eines Giftbezugsscheins:

1. der Antragsteller
  • hat 18. Lebensjahr vollendet,
  • ist sachkundig gemäß § 41b (z.B. durch Kurs und Prüfung) und verlässlich,
  • kann die technische Notwendigkeit für die beabsichtigte Verwendung des Giftes glaubhaft machen und
2. im Hinblick auf die Interessen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen und Tieren bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Verwendung der von dem Giftbezugsschein erfassten Gifte. Die Verwendung von Giften im Rahmen der rechtlich zulässigen Bekämpfung tierischer Schädlinge bleibt davon unberührt.
Abschluss

Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis dient als Nachweis der fachlichen Qualifikation und berechtigt in Verbindung mit der Absolvierung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausbildung bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Bescheinigung für den Giftbezug für Betriebe und andere selbständige berufliche Verwender gemäß § 41 Abs. 3 Z. 6 Chemikaliengesetz 1996 oder eines Giftbezugsscheines für private Verwender gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996.

Häufige Fragen FAQs
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 02.05.2022