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Grundkurs § 57a KFG, Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht
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Für Neueinsteiger sowie neu zu bestellende "geeignete Personen" (Prüfer).
Förderungen teilweise möglich
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165053
FIX-Starter
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
895,00 EUR Kursnummer: 66165053
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165014

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
920,00 EUR Kursnummer: 66165014
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165013
FIX-Starter
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
895,00 EUR Kursnummer: 66165013
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165023
FIX-Starter
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
895,00 EUR Kursnummer: 66165023
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165033
FIX-Starter
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
895,00 EUR Kursnummer: 66165033

Grundkurs § 57a KFG, Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht

Beschreibung

Sie werden detailliert über folgende Kapitel geschult:

  • Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
  • Elektronische Gutachtenerstellung
  • Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
  • Technische Besonderheiten
  • Fahrzeugüberprüfung
  • Praxis
Die Kursgebühr beinhaltet die offiziellen Schulungsunterlagen des BM für Verkehr sowie den Mängelkatalog.

Hinweis:
  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
  • Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
  • Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:
Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)

Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sind folgende Kurse zusätzlich erforderlich:
  • Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG
  • Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)

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Überblick
Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Grundkenntnisse am PC
  • Lehrabschlussprüfung KFZ-Techniker
  • Mind. zwei Jahre Berufspraxis in einem Betrieb, der zur Durchführung von Überprüfungen gem. § 57a Abs 4 KFG 1967 berechtigt ist
  • Meisterprüfung KFZ-Techniker
Für KFZ-Elektriker:innen, Karosseriebautechniker:innen und Landmaschinentechniker:innen gelten eingeschränkte Prüfberechtigungen.

Am ersten Kurstag müssen folgende Dokumente vorgezeigt werden:
  • Lehrabschlusszeugnis oder Meisterzeugnis
  • Nachweis von mind. zwei Jahren Berufspraxis nach der Lehrabschlussprüfung in einer § 57a-Prüfstelle (entfällt bei Meisterprüfung)
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, gegebenenfalls Führerschein)
Zielgruppe

Neueinsteiger:innen sowie neu zu bestellende „geeignete Personen“ (Prüfer:innen)

Kundenstatements
Dominik Schädle, Tannheimer Autohaus
Der Kurs war sehr gut gestaltet, viel Anschauungsmaterial. Auf alle Fragen wurde nochmals eingegangen.
Dominik Schädle, Tannheimer Autohaus
Maximilian Plangger, Aicher GmbH, KFZ-Techniker
Kurs war sehr informationsreich und gut verständlich erklärt.
Maximilian Plangger, Aicher GmbH, KFZ-Techniker
Siegfried Reisenzein, Siegfried Reisenzein Landmaschinen, Geschäftsführer
Gut ausgearbeiteter Kurs, viel Informationen in kurzer Zeit."
Siegfried Reisenzein, Siegfried Reisenzein Landmaschinen, Geschäftsführer
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.04.2023