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Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1
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Mit diesem berufsbegleitenden Lehrgang bereiten wir Sie auf den Antritt zur Lehrabschlussprüfung für den Beruf Seilbahntechnik im zweiten Bildungsweg vor!
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich Förderungen durch AK möglich
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 5-7266 an. Wir beraten Sie gerne!

ZEIT 100 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 97125013
FIX-Starter
1.025,00 EUR Kursnummer: 97125013

Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1

Beschreibung

Mit LAP auf dem 2. Bildungsweg

Für Seilbahnbedienstete, die den Lehrabschluss als Seilbahnfachmann/-frau anstreben, bietet diese dreiteilige Ausbildung die optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg. Zwischen den Teilen ist ein ausreichender Zeitraum vorhanden, das in der Theorie vermittelte Wissen zu festigen und in der Praxis zu erproben. Es findet pro Halbjahr ein Teil der Ausbildung statt. Sie werden also in eineinhalb Jahren auf die Prüfung vorbereitet.

Inhalte:

  • Grundlagen Mechanik
  • Seilbahntechnische Einrichtungen
  • Hydraulische und pneumatische Elemente
  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Seile
  • Rechtliche Grundlagen
  • Werkstoffkunde
  • Fertigungstechnik
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Sicherheits-, Umweltschutz- und Brandschutzvorschriften
  • Praktische Arbeiten

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Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 04.04.2023