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Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltungsberufe nach BiBuG / Modul IT Grundlagen und FinanzOnline
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit
WIFI Live-Online-Kurs
ORT Online
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 31582023
FIX-Starter
125,00 EUR Kursnummer: 31582023
ORT Online
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 31582014
135,00 EUR Kursnummer: 31582014
ORT Online
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 31582024
135,00 EUR Kursnummer: 31582024
ORT Online
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 31582013
FIX-Starter
125,00 EUR Kursnummer: 31582013

Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltungsberufe nach BiBuG / Modul IT Grundlagen und FinanzOnline

Beschreibung

Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen neben den fachlichen Kenntnissen auch Spezialwissen vorweisen können – so schreibt es das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) vor. Im WIFI-Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe / Modul IT Grundlagen und FinanzOnline erarbeiten Sie sich diese Kenntnisse – und bereiten sich auf die Selbstständigkeit vor.

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.

Zielgruppe

Personen, die den „Buchhalter“ oder „Bilanzbuchhalter“ oder „Personalverrechner“ nach BiBuG anstreben.

ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 24.05.2023