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Berufsreifeprüfung Gesundheit und Soziales – 2. Semester
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Motiviert durch den bisherigen Erfolg erweitern und verfeinern Sie Ihre Kompetenzen und gehen professionell vorbereitet in das Schlussmodul.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich Förderungen durch AK möglich
ZEIT 60 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 12252014
450,00 EUR Kursnummer: 12252014
ZEIT 60 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 12252013
FIX-Starter
425,00 EUR Kursnummer: 12252013

Berufsreifeprüfung Gesundheit und Soziales – 2. Semester

Beschreibung

Aufbauend auf den Kenntnissen des ersten Semesters erarbeiten sich die Teilnehmer:innen fortgeschrittenes Wissen:

  • Teilbereich Gesundheit: Hygiene und Umwelthygiene, Betreuung und Pflege, angewandte Psychologie
  • Teilbereich Soziales: Sozialpsychologie
Um die Teilnehmer:innen rechtzeitig auf die Erfordernisse des selbstständigen Arbeitens vorzubereiten, werden Übungen für die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung durchgeführt.

Beachten Sie: Der Antrag auf update-Förderung muss für jedes Semester spätestens 14 Tage nach Kursbeginn beim Land Tirol eingereicht werden!

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Voraussetzungen

Besuch des 1. Semesters

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 22.03.2023