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Brandschutzseminar N2 - Brandschutz in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr
Im Nutzungsseminar N2 werden den Teilnehmer:innen, in einem insgesamt 6-stündigen Kurs, die Besonderheiten bei erhöhter Brandgefahr, welche sie zur Durchführung ihrer Aufgaben wissen müssen nähergebracht.
Ihr ausgewählter Termin
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57819013
310,00 EUR Kursnummer: 57819013

Brandschutzseminar N2 - Brandschutz in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr

Beschreibung

Nutzungsseminar N2 gemäß TRVB O 117

Die Teilnehmer:innen sind nach dem Kurs in der Lage brandschutztechnische Besonderheiten bei Nutzungen mit Brandgefahr zu kennen und umsetzen zu können. Unterschiedliche bauliche Anforderungen speziell im Fluchtwegbereich, verschiedene Konzepte der Brandfrüherkennung und der damit zusammenhängenden Alarmierung und die unterschiedlichen Gefahren, welche von Produktionsprozessen ausgehen werden im Kurs durchgenommen. Weiters wird auf verschiedene brandschutztechnische Einrichtungen eingegangen und der Einsatz dieser diskutiert. Zusätzlich wird auf die Gefahren, welche in der Verarbeitung bzw. Lagerung von brandgefährlichne Flüssigkeiten, Stoffen und Gasen sowie auf EX-Schutz eingegangen.

Inhalte:

  • Organisatorischer Brandschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Baulicher Brandschutz
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Löschmittel
  • Beispiele und Frage-Antwort
  • Nutzungsbezogene Besonderheiten beim Brandschutz (N2)
  • Definitionen und Kommunikation

Voraussetzungen

Absolvierte Ausbildung zum:r Brandschutzbeauftragte:n oder Brandschutzwart:in

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Betreiber und Verantwortliche folgender Nutzungen:

  • Betriebsbauten (Gewerbe- und Industrieanlagen)
  • Holz- und papierverarbeitende Betriebe
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Abschluss

Im Anschluss an die Schulung, wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, welche als Verlängerung für den Brandschutzpass gültig ist. Die Fortbildung kann auch in den Brandschutzpass eingetragen werden, bringen Sie also bitte Ihren Brandschutzpass mit.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Letzte Änderung: 25.03.2024