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Ausbildung Bäderpersonal - Badewart Großbecken (Ausbildungsstufe 4 gemäß ÖNORM S 1150)
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Lassen Sie sich zum Badewart für Großbecken ausbilden
Förderungen teilweise möglich
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 85911014
1.080,00 EUR Kursnummer: 85911014
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 85911024
1.080,00 EUR Kursnummer: 85911024
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 85911013
FIX-Starter
1.080,00 EUR Kursnummer: 85911013
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 85911023
FIX-Starter
1.080,00 EUR Kursnummer: 85911023

Ausbildung Bäderpersonal - Badewart Großbecken (Ausbildungsstufe 4 gemäß ÖNORM S 1150)

Beschreibung

Inhalte:

  • Bäderhygiene – Grundlagen
  • Hygienische Betriebsführung – Grundlagen
  • Physik und Chemie – Grundlagen
  • Badeanlagen – Grundlagen
  • Badewasseraufbereitung – Grundlagen
  • Kommunikation, Beschwerdemanagement – Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 1
  • Sicherheit – Grundlagen
  • Bäderhygiene – Vertiefung
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 2
  • Badewasseraufbereitung – Vertiefung
  • Betriebsführung – Grundlagen
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 1
  • Hygienische Betriebsführung – Becken
  • Physik und Chemie – Beckenbäder
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 2
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 05.07.2021