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Durch eine Novellierung des Landespolizeigesetzes verlautbart im LGBLA TI-20200127_5, die ab 28.1.2020 in Kraft getreten ist, müssen zukünftig alle Ersthundehalter bei erstmaliger Anmeldung eines Hundes bei der Behörde ab 1.10.2020 einen Sachkundenachweis erbringen.
Die Schulung soll Hundeliebhabern vor der Anschaffung eines Hundes wichtige Informationen liefern, um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, welcher Hund zu Ihren Lebensgewohnheiten, Ihrem Umfeld und Ihrer Familie passt und Sie auf Ihre neue Aufgabe und Verantwortung als zukünftiger Hundehalter vorbereiten.
Inhalte:
- Basiswissen Hund: Sozialstruktur Mensch-Hund, Entwicklungsphasen des Hundes, Ausdrucksverhalten, Kommunikation Mensch-Hund, Verhalten und Gesundheit
- Bedürfnisse eines Hundes: Grundbedürfnisse des Hundes, artgerechte Ernährung, altersgerechte Auslastung, Stress beim Hund (Eskalationsleiter), Gesundheit
- Gesetzliche Grundlagen: Tierschutzgesetz, Tierhaltungsverordnung, Verordnung über tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden
- Kosten: Versicherungen,Haftpflicht, Meldepflicht - Hundesteuer, Chippflicht, Futter
- Verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund im Alltag: Kind und Hund, der Hund in der Stadt, Erziehung des Hundes, verbotene Dressurmittel,geeignet Hilfsmittel, mit dem Hund im Ausland, die richtige Hundeschule finden
- Ein Hund zieht ein: Rassekunde, Zucht oder Tierschutz, Qualzuchtmerkmale, Züchterauswahl, Vorbereitung und Grundausstattung
- Mythen rund um den Hund
Hier geht's alternativ zum eLearning-Kurs - individuell Lernen nach Ihrem Zeitplan
Alle Personen, die erstmalig einen Hund auf ihren Namen registrieren möchten.
Am Ende erhalten Sie ein Zertifikat laut Verordnung, das Sie bei der Anmeldung bei der Behörde vorlegen müssen.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 10.10.2022