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Perugia-Prüfung B1 – CELI 2
Italienischkenntnisse auf Niveau B1? Erwerben Sie jetzt ein Zertifikat der Universität Perugia. Auch für die Zweisprachigkeitsprüfung in Südtirol anrechenbar!
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23332023
169,00 EUR Kursnummer: 23332023

Perugia-Prüfung B1 – CELI 2

Beschreibung

Sie möchten Ihre guten Italienischkenntnisse mit einem Universitätszertifikat belegen? Das WIFI Tirol ist offizielles Prüfungszentrum der Università per Stranieri di Perugia. Die Partnerschaft mit der Universität Perugia garantiert internationale Anerkennung und höchste Qualität Ihres Sprachenzertifikats. In Perugia wird die Prüfung zusammengestellt, benotet und auch die Zertifikate werden in Perugia ausgestellt. Die Prüfung selbst findet im WIFI in Innsbruck statt.

Das Zertifikat CELI 2 entspricht dem Niveau B1. Die Anmeldung zur Prüfung im WIFI in Innsbruck muss für die November-Prüfung spätestens in der ersten Oktoberwoche und für die Juni-Prüfung spätestens in der ersten Maiwoche erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf www.cvcl.it/home.aspx.

Voraussetzungen

Gute Kenntnissen in der italienischen Sprache (Niveau B1 oder ca. 200 Stunden Kurs)
Sie können mit einem elektronischen Test auf http://www.wifi.at/Sprachentests Ihre Fremdsprachenkenntnisse selbst überprüfen.

Zielgruppe

  • Personen, die für ihren Arbeitsplatz oder ihre Bewerbungen gute Italienischkenntnisse nachweisen müssen
  • Deutschmuttersprachliche Italiener bzw. Südtiroler, die sich auf die Zweisprachigkeitsprüfung vorbereiten, z.B. Studierende, die vor Studienabschluss am Studienort Innsbruck die Zweisprachigkeitsprüfung für die Provinz Bozen/Südtirol ablegen wollen
  • Berufstätige, die die Prüfung für den Südtiroler Arbeitsmarkt benötigen
Abschluss

Perugia-Zertifikat "CELI 2"

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 29.03.2021