Förderungen für Deutschkurse Förderungen für Deutschkurse

Förderungen für Deutschkurse

Weiterbildungsbonus Tirol - Land Tirol

Wer wird gefördert?
Selbstständige Unternehmer:innen mit maximal einem Pflichtschulabschluss, dem Abschluss einer polytechnischen Schule oder einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, der/die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind.

Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsgebühren.
Pro Fördernehmer:in können insgesamt maximal € 3.000 in Anspruch genommen werden.
Die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer haben einen Selbstbehalt von 10 % bzw. jene Kosten zu tragen, die die maximale Förderung übersteigen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Individualförderung Deutschkurs Bereich Diversität – Land Tirol

Wer wird gefördert?
  • Personen, mit Hauptwohnsitz in Tirol.
  • Personen, mit einem rechtmäßig dauerhaften Aufenthalt in Österreich.
  • Personen, die weniger als 6 Monate durchgehend (ohne Pause) beschäftigt waren oder sind.
  • Personen, die keine andere Fördermöglichkeit haben (z.B. ÖIF Zielgruppe, Bildungsgeld Update, blauer Bundesgutschein siehe §2 Richtlinie).
 
Wie hoch ist die Förderhöhe?
Die Förderung ist einkommensunabhängig und beträgt 50% der Kurskosten, maximal jedoch € 4,00 pro Kurseinheit.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
Bei Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, Telfs, Imst, Jenbach oder Wörgl werden zusätzlich Kosten von der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde übernommen.


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Diversität (1. Stock)
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508 7821
E-Mail: ga.diversitaet@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Webseite der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft & Arbeit / Deutschkurse
 

Deutschkursförderung für Einzelpersonen – Österreichischer Integrationsfonds ÖIF

Wer wird gefördert?
Förderungen im Rahmen dieser Richtlinie werden ausschließlich natürlichen Personen (Fördernehmer/innen) gewährt.
Folgende Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verfügen, können gemäß nachstehender Prioritätensetzung eine Förderung erhalten:
  • Asylberechtigte
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Vertriebene nach § 62 AsylG 2005
  • Asylwerber:innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß § 68 Abs. 1 AsylG 2005
 
Was wird gefördert?
Deutschkurse bis zum Niveau C1
 
Wie hoch ist die Förderhöhe?
Die maximale Förderhöhe aus Mitteln der „Individualförderung Deutschkurse“ für die Teilnahme an einem Deutschkurs beträgt:
  • € 1.440,00 (brutto) für ein gesamtes Sprachniveau gemäß dem GER und
  • € 8,00 (brutto) pro Unterrichtseinheit.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512/56 17 71

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds.

 

Deutschförderung – Blauer Bundesgutschein Österreichischer Integrationsfond ÖIF


Wer wird gefördert?
Der blaue Bundesgutschein wird von der Behörde, bei der die Integrationsvereinbarung unterschrieben und an Migrantinnen bzw. Migranten ausgegeben. Für den Deutsch-Integrationskurs haben folgende Personen Anspruch auf einen Gutschein: Familienangehörige von
  1. Österreicher:innen
  2. EU/EWR- und Schweizer Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen mit längerem Aufenthaltstitel (z.B.: "Daueraufenthalt EG", "Niederlassungsbewilligung unbeschränkt", "Asylberechtigte:r").
Als "Familienangehörige" gelten hier Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder.

Wie hoch ist die Förderhöhe?
Gültiger Gutschein blau: Für einen Deutsch-Integrationskurs auf A2-Niveau bekommen Sie, solange der Gutschein gültig ist, 50 % der Kurskosten, maximal jedoch einen Höchstsatz von € 750 für maximal 300 UE bzw. maximal einen Stundensatz von € 2,50 ersetzt.

Welche Fristen gibt es?
Gutschein blau: Um Anspruch auf eine Kostenrefundierung zu haben, müssen Sie den Kurs spätestens 18 Monate nach Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels durch eine Prüfung des ÖIF (ÖIF-Test 2011, DTÖ) auf mindestens A2-Niveau erfolgreich abgeschlossen haben.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512/56 17 71

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds.