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In diesem Lehrgang entwickeln Sie Ihre Fähigkeiten, professionelles und strategisches Kundenmarketing zu betreiben und Erfolgspartnerschaften aufzubauen.
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ZEIT 54 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform

zzgl. Prüfungsbeitrag: 165,00 EUR
Kursnummer: 31730013

zzgl. Prüfungsbeitrag: 165,00 EUR
1.325,00 EUR Kursnummer: 31730013
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform

zzgl. Prüfungsbeitrag: 165,00 EUR
Kursnummer: 31730014

zzgl. Prüfungsbeitrag: 165,00 EUR
1.325,00 EUR Kursnummer: 31730014

Key Account Management

Beschreibung

Schlüsselkunden perfekt betreuen

80 Prozent ihres Umsatzes erzielen Unternehmen heute mit nur 20 Prozent der Kunden. Umso gefragter sind qualifizierte Key-Account-Manager:innen: Lernen Sie jetzt, die Bedürfnisse Ihrer Schlüsselkunden richtig zu analysieren, individuelle Kundenstrategien im Einklang mit Ihren Unternehmenszielen planvoll umzusetzen und Marktpotenziale in beiderseitigem Interesse optimal auszuschöpfen.

Inhalte:

  • Klassischer Verkauf versus Key-Account-Management
  • Target Account Management
  • Werkzeuge und Vorgehensweisen des Key-Account-Managements
  • Verkaufspräsentationen
  • Case Study
Überblick
Voraussetzungen

  • Praxis im Verkauf und/oder Marketing
  • Eine starke Verkaufsorientierung
  • Die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen und wesentliche Schritte in Richtung Topprofessionalität zu gehen
Zielgruppe

  • Mitarbeiter im Außen- oder Innendienst, im verkaufsorientierten Umfeld und aus dem Marketingbereich mit Kundenkontakt
  • Unternehmer, Geschäftsführer, kaufmännische Leiter sowie Marketing- und Verkaufsleiter
  • Key-Account-Manager und solche, die es werden wollen
Abschluss

Nach positiv abgelegter Prüfung erhalten Sie ein in der Wirtschaft anerkanntes WIFI-Zeugnis, das Ihnen hohe Fachkompetenz und professionelle Problemlösungskompetenz im Key- Account-Management bescheinigt.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 28.01.2021

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