Tätowierer Ausbildung

Tättoowiererausbildung am WIFI Tirol

Die Ausbildung nach BGBl. II Nr. 141/2003 idF BGBl. II Nr. 261/2008 und BGBl. II  262/2008
BGBl. II Nr. 139/2003 soll die Hygienestandards garantieren und schützt die Berufsbranche vor sogenannten Pfuschern
 
Eine Ausbildung am WIFI soll eine 3jährige Praxis bei einem Tätowierer nicht ersetzen. Eine zusätzliche Praxis ist gerade für diesen Berufsstand wünschenswert.
Die Gesetzgebung möchte mit dieser Ausbildung eine Grundschulung in Hygiene, Recht und auch im fachlichen Bereich durch die jeweiligen Fachleute garantieren.
Daher ist diese Ausbildung auch eine Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung.
 
Die Ausbildung in Österreich gilt als Qualitätssiegel auch in anderen Ländern
In anderen Ländern kann jeder, ohne die oben genannte Grundschulung oder sonstige Voraussetzungen, am Menschen tätowieren.
Dabei kann viel Schaden angerichtet werden. Die Berufsbranche hat auch lange Zeit durch sogenannten „Kellertätowierer“, die immer wieder Schaden an Personen -durch zu tief gestochene Tätowierungen, nicht zugelassene Farben, die Reaktionen verursacht haben, etc.- einen schlechten Ruf genossen. Daher fordert der österreichische Gesetzgeber eine hygienische, rechtliche und fachliche Grundausbildung, die auch in anderen Ländern als Qualitätssiegel gilt.
 
Die gesetzlich geforderte Ausbildung von mindestens 98 Lehreinheiten dient dem Schutz der Kunden und auch der Berufsgruppe.
Es kann daher nur im Sinne des Berufsstandes sein, dass hier eine umfassende Grundausbildung mit Ärzten, Juristen und Tätowierern erfolgt.
 
Genau genommen ist nach österreichischem Recht eine Tätowierung ohne Einwilligung des Kunden eine Körperverletzung. Eine formal richtige und unerlässliche Einwilligungserklärung, die vor einer Tätowierung vom Kunden unterschrieben werden muss, schützt den Tätowierer vor strafrechtlichen Folgen. Daher ist gerade bei dieser Berufsgruppe auch die rechtliche Schulung durch Juristen äußerst wichtig.
 
Die Ausbildung am WIFI erfüllt die gesetzlich geforderten Standards
Die Ausbildung am WIFI Tirol erfüllt die gesetzlich geforderten Standards. Es wird besonderes Augenmerk gelegt, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden und wie am Kunden gearbeitet wird. Vor der Teilnahme am Kurs gibt es ein Auswahlverfahren, bei dem die Teilnehmer eine Zeichenmappe mitbringen müssen. Zeichnerisches Talent ist für den Beruf des Tätowierers Grundvoraussetzung. Im Modul Zeichenlehre soll der Teilnehmern noch zusätzliche Tipps und Inputs für die geforderten Standards bei der Befähigungsprüfung erhalten.
Die gesetzlich geforderte Ausbildung wurde von 98Lehreinheiten auf 134 Lehreinheiten erhöht, um wichtige Ausbildungsinhalte vertiefen zu könne.
 
Nach der gesetzlichen Ausbildung folgt die Befähigungsprüfung an der Wirtschaftskammer
Die Ausbildung am WIFI ist nur ein Schritt zum Beruf des Tätowierers.
Um den Beruf des Tätowierers selbständig ausüben zu können ist an der Wirtschaftskammer die Befähigungsprüfung abzulegen, die aus einem schriftlichen, mündlichen, praktischen Teil und zusätzlich aus eine Unternehmerprüfung (oder Ersatzprüfung) besteht.
In der Prüfungskommission sitzen namhafte Tätowierer, wie Paul Madreiter, Lukas Falkner und andere, die genaues Augenmerk darauf legen, wer für den Berufstand geeignet ist und wie die angehenden Tätowierer arbeiten. Erst wenn man diese Hürde geschafft hat, ist eine Gewerbeanmeldung erst möglich.
 
Praxis in einem Tattoostudio scheitert meist an den mangelnden Praxis- oder Lehrplätzen
Es wäre zu begrüßen, wenn die Teilnehmer nach der gesetzlichen Ausbildung noch eine 3jährige Lehre bei einem Tattoostudio absolvieren, wo sie ihre Tätowiertechnik perfektionieren können, bevor sie zur Befähigungsprüfung antreten oder wenn der Gesetzgeber eine zusätzliche 3jährige Praxis als Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung festlegt. Davon hat der Gesetzgeber jedoch abgesehen, da es in der Branche so gut wie keine Lehrplätze gibt. Die wenigen Praxisplätze müssen von den Auszubildenden oft teuer bezahlt werden.
Aus diesem und auch jugendschutzrechtlichen Gründen ist ein Lehrberuf leider nicht möglich.
Die Ausbildung am WIFI Tirol soll die Praxis bei einem Tätowierer keinesfalls ersetzen, sondern dient lediglich als eine gesetzlich geforderte Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung und soll die Qualitätsstandards der Berufsgruppe garantieren.