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Technik

Sicherheitsvertrauenspersonen – Partner im Dienste der Sicherheit

Wieviel Tageslicht benötigt ein Arbeitsplatz? Welche Geräte werden in der Betriebs-Werkstätte verwendet? Und was ist die optimale Schutzausrüstung? Das sind nur einige der Fragen, mit denen sich Sicherheitsvertrauenspersonen Tag für Tag auseinandersetzen müssen.

BauarbeiterInnen, die ohne Helm auf der Baustelle arbeiten. SchweißerInnen ohne Schutzbrille. Schreibkräfte an museumsreifen 10-Zoll-Röhrenbildschirmen. In vielen Teilen der Welt Alltag, in Österreich undenkbar. Denn hierzulande regelt regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, wie Sicherheit und Gesundheit von Arbeitskräften gewährleistet werden. Vorrangiges Ziel: Jede Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass ein Höchstmaß an Sicherheit und Wohlbefinden gewährleistet wird, wodurch Lebensqualität und Leistungsbereitschaft der ArbeitnehmerInnen gesteigert werden.

Doch wer kontrolliert eigentlich, ob die Schutzvorschriften eingehalten werden? Und was bringen diese den ArbeitnehmerInnen und dem Betrieb?

Erste Anlaufstelle für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Der Gesetzgeber überträgt den Arbeitgebern umfangreichende Pflichten in punkto ArbeitnehmerInnenschutz. Diese haben für die umfassende Gefahrenverhütung zu sorgen. Konkret bedeutet dies, dass sie Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen auswählen sowie deren Tätigkeit koordinieren und überwachen müssen.

Besonders die Sicherheitsvertrauenspersonen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie weisen auf Mängel hin und zeigen auf, wie Verbesserungen erreicht werden. Sie holen die Einschätzungen ihrer ArbeitskollegInnen ein, erstellen Gefahrenanalysen und sind erster Ansprechpartner in allen Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Betrieb.

Vertrauensleute der Belegschaft

Im Unterschied zu Sicherheitsfachkräften, die auch Externe sein können, müssen Sicherheitsvertrauenspersonen dauerhaft im Betrieb beschäftigt sein. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass nur solche ArbeitnehmerInnen bestellt werden, die das Vertrauen der Belegschaft genießen. Der Betriebsrat bzw. die anderen Angestellten können daher ihr Veto gegen die Bestellung einbringen.

Sie genießen bestimmte arbeitsrechtliche Privilegien, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben. So gilt die Zeit, die sie für die Erledigung ihrer Tätigkeiten als Sicherheitsvertrauensperson benötigen, als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat zudem die Kosten für ihre Ausbildung zu übernehmen und ggf. Weiterbildungen zu ermöglichen.

Damit Sicherheitsvertrauenspersonen ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen können, ist ihnen Zugang zu allen relevanten Unterlagen den ArbeitnehmerInnenschutz betreffend zu gewähren. Dazu gehören u.a. Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle, die Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung, Protokolle über Lärm- und Schadstoffmessungen sowie Gesundheitsschutzdokumente. Für Sicherheitsvertrauenspersonen gilt darüber hinaus ein sogenannter Motivkündigungsschutz. Das bedeutet, dass ihre Tätigkeit kein Motiv für eine Kündigung sein darf.

Sicherheitsvertrauenspersonen werden für eine Dauer von vier Jahren bestellt, Wiederbestellungen sind möglich. Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine umfassende Ausbildung in der Dauer von mindestens 24 Unterrichtseinheiten, wie sie z.B. am WIFI Tirol angeboten wird. Neben einer ausführlichen Einführung in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und ihre Aufgaben erfahren die angehenden Sicherheitsvertrauenspersonen im Lehrgang, wie sie mit Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und Arbeitsinspektorat zusammenarbeiten, wie effiziente Gefahrenverhütung gelingt und wie der Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen optimal gelingt.

Bildhinweis

Titelbild: adobe stock|quka