Bevor es die Europäische Gemeinschaft und später die Europäische Union gab, hatten alle Nationalstaaten eigene Regeln zur Produktsicherheit. Damit ein Produkt auch in einem anderen Staat verkauft werden durfte, musste es dessen gesetzlichen Regeln entsprechen.
Die CE-Kennzeichnung wurde schließlich geschaffen, um den Konsumentinnen und Konsumenten innerhalb der EU sichere Produkte zu garantieren – unabhängig davon, wo diese hergestellt wurden. 1993 führte der Europäische Rat die bis dahin geltenden Harmonisierungsrichtlinien in der EU-Richtlinie 93/68/EWG zusammen und etablierte damit die CE-Kennzeichnung.
CE-Kennzeichen bestätigt die Produktsicherheit für Produkte in Europa
Mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens auf seinen Produkten bestätigt der Hersteller bzw. In-Verkehr-Bringer, dass ein Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Anders gesagt: Für jedes Produkt, das in den EU- oder EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) auf den Markt gebracht werden soll, muss geprüft werden, ob ein CE-Kennzeichen notwendig ist. Und falls ja, muss der Hersteller oder Importeur dafür sorgen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies bestätigt er mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens.
Das CE-Kennzeichen wird nicht durch eine Behörde vergeben. Waren, die in der EU in Umlauf gebracht werden, müssen auch nicht zugelassen werden. Vielmehr identifiziert ein Hersteller oder Händler eigenverantwortlich, welche CE-Richtlinien und anderen Rechtsvorschriften auf ein Produkt anzuwenden sind. Daraufhin setzt er das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren in Gang und bringt nach dessen Abschluss das CE-Kennzeichen an.
Lehrgang CE-Produktkoordinator am WIFI Tirol vermittelt notwendiges Wissen
Diese Materie ist ausgesprochen komplex. In der Praxis werden daher häufig Prüfinstitute oder Berater damit beauftragt, die anwendbaren Richtlinien und Normen zu eruieren und anzuwenden. Doch natürlich dürfen auch Personen innerhalb des Betriebes die CE-Kennzeichnung vornehmen – das nötige Wissen holen Sie sich z.B. im Lehrgang Produktkoordinator am WIFI Tirol.
Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung
Wofür steht das CE-Kennzeichen?
Wer bringt das CE-Kennzeichen an?
Bei komplexeren Produkten müssen dafür nicht selten die Dienste von Prüfinstituten in Anspruch genommen werden. Bei Produkten, von denen potenziell höheres Risiko ausgeht, sind zudem sogenannte „Benannte Stellen“ hinzuzuziehen. Diese prüfen u.a. die Richtigkeit des Verfahrens und – sofern gesetzlich vorgesehen – das Qualitätssicherungssystem des Herstellers.
Wie kommt man zur CE-Kennzeichnung?
Besonders für Hersteller von Produzenten ist es von enormer Bedeutung, relevante Normen und Richtlinien bereits in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Denn diese enthalten oft Anforderungen an Konstruktion, Aufbau oder Kennzeichnung von Produkten.
Ist das nicht alles enorm kompliziert?
Die CE-Richtlinien haben jedoch einen enormen Vorteil: Sie haben für zahlreiche Produkte einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Ohne diesen müssten für jeden Staat in der EU unterschiedliche Gesetzte beachtet werden. Dementsprechend müssten Produkte so entwickelt werden, dass sie den jeweiligen nationalstaatlichen Regeln entsprechen.
Die CE-Richtlinien beinhalten zudem eine Vorgangsweise zur Gewährleistung von Produktsicherheit. Wer diese einhält, reduziert das Risiko für Produkthaftungen deutlich.
Wo finde ich weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung?
Gibt es eine Ausbildung für Menschen, die mit der CE-Kennzeichnungspflicht zu tun haben?
Ja, das WIFI Tirol bietet den Lehrgang zum CE-Produktkoordinator an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Grundlagen und rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der CE-Zertifizierung kennen. Außerdem arbeiten sie sich in die notwendige technische Dokumentation ein. Außerdem stehen Projekt- und Wissensmanagement am Lehrplan.