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Absicherung von Straßenbaustellen und dazugehörige Bestimmungen der StVO
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Arbeiten auf oder neben der Straße bedürfen einer Bewilligung nach § 90 StVO. Dies gilt für die 'klassischen' Straßenarbeiten wie z. B. Asphalterneuerung, Kanalsanierung, Leitungsverlegung als auch für die Lagerung von Material, das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Containers. In dieser Bewilligung werden Maßnahmen zur Verkehrssicherung vorgeschrieben.
In diesem Seminar werden alle praktischen, gesetzlichen und technischen Grundlagen vermittelt, die für eine reibungslose Abwicklung des Behördenverfahrens bis hin zur Absicherung von Baustellen notwendig sind.
Kooperation mit der Bauakademie Tirol
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 69455015
400,00 EUR Kursnummer: 69455015

Absicherung von Straßenbaustellen und dazugehörige Bestimmungen der StVO

Beschreibung
Termine erhalten Sie jederzeit bei uns auf Anfrage!

Inhalte:

Neben den für die Baustellenabsicherung relevanten gesetzlichen Grundlagen erhalten die Teilnehmer:innen einen aktuellen und praxisorientierten Überblick zu den geltenden Bestimmungen der RVS (Verkehrsführungspläne, technische Anforderungen an das Absicherungsmaterial, usw.) und deren Umsetzung in der Praxis.
  • Bewilligungsfreie und bewilligungspflichtige Arbeiten
  • Aufzeigen von Gefahren bei Straßenbaustellen
  • Behördenverfahren und der Umgang mit Bescheiden
  • Richtige Kundmachung und Aufstellung von Verkehrszeichen
  • Richtige Anwendung von Bodenmarkierungen
  • Überblick über geeignete Baustellenabsicherungsmaterialien gemäß RVS 05.05.41
  • Richtige Anwendung der Regelpläne gemäß RVS (auf sämtlichen Straßen)
  • Verantwortung und Haftung bei Straßenbaustellen
  • Bearbeitung von Fragestellungen und Praxisfällen der Teilnehmer:innen

Zielgruppe
Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die mit der Planung und Umsetzung von Straßenbaustellen befasst sind
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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