Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Unternehmen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Unternehmen

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Unternehmen

Auf dieses Seite handelt es sich um Informationen bezüglich der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Unternehmen. Suchen Sie Infos zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Selbstzahler:innen?
 

Flexible Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen

Nicht nur in Zeiten von der Covid-19-Pandemie gibt es keine bessere Möglichkeit, einen Mehrwert für Mitarbeiter:innen und Unternehmen gleichermaßen zu schaffen als die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Das AMS stellt mit diesen beiden Angeboten ein Instrument mit großer Wirkung zur Verfügung.
Durch die Anerkennung von Online-Kursangeboten des WIFI Tirol gestaltet sich diese Möglichkeit noch flexibler. Nach Einigung mit der Arbeitgeberin bzw. mit dem Arbeitgeber und Freigabe durch das AMS kann somit die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch genommen werden – auch online von Zuhause aus.

Unsere Mitarbeiter:innen helfen im Vorfeld bei der Zusammenstellung der Kurse und finden die optimale Kombination aus Online- und Präsenz- oder Hybridkursen, um den maximalen Mehrwert für alle herauszuholen.
Das umfangreiche, spezielle WIFI Bildungsprogramm für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit finden Sie auf unserer Website.
 

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit als Alternative zu Kurzarbeit

Wesentliche Vorteile gegenüber der Kurzarbeit für Betriebe sind zum einen, dass bei der Bildungsteilzeit und Bildungskarenz die Lebenshaltungskosten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters sofort ab dem ersten Tag vom AMS übernommen werden. Für den Betrieb fallen während dieser Zeit also gar keine Personalkosten an.
Zum anderen ist die Lösung auch flexibler, weil sie für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ganz individuell den Bedürfnissen angepasst werden kann. Die Kurskosten können sowohl vom Betrieb übernommen werden als auch von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer. Im zweiten Fall kann vielfach noch das Bildungsgeld update vom Amt der Tiroler Landesregierung in Anspruch genommen werden. Unternehmen und Mitarbeiter profitieren zudem von der Höherqualifizierung aus dem Kurs nach der Rückkehr in den Betrieb.

Wenn Sie als Arbeitgeber:in die Kurskosten für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterin bzw. ihres Mitarbeiters übernehmen, können Sie das Sonderförderprogramm des Landes Tirols Bildungskarenz plus ansuchen. Dieses Förderprogramm ist eine zeitlich begrenzte Spezialförderung, die darauf abzielt, Arbeitskräfte auch während wirtschaftlich schwieriger Zeiten in Folge der COVID-19-Pandemie im Unternehmen zu halten. Gleichzeitig bietet sich dadurch die Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter:innen, sich zu attraktiven Konditionen höher zu qualifizieren. Bei Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Unternehmen winken dadurch bis zu 50 % Förderung.
 

Vorteile der Bildungskarenz für Sie als Unternehmen

  • 0 % Personalkosten für den Betrieb für die Dauer der Bildungskarenz
  • Ideale und flexible Überbrückungsmöglichkeit: Bildungskarenz kann für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten vereinbart oder auch in Teilen in Anspruch genommen werden.
  • Bildungskarenz wird für jede und jeden Mitarbeiter:in individuell vereinbart – die Kurzarbeit ist im Gegensatz dazu vielfach nur für den ganzen Betrieb oder Betriebsteile möglich.
  • Zusätzliche Kurskostenförderung durch Bildungskarenz plus möglich
  • Während der Bildungskarenz ist es zudem möglich bei Ihnen im Betrieb geringfügig weiterzuarbeiten.

Vorteile der Bildungsteilzeit für Sie als Unternehmen

  • Flexible Lösung für Bildungswillige und für Unternehmen, da Bildungsteilzeit zwischen vier und 24 Monaten vereinbart werden kann.
  • Mitarbeiter:innen werden durch Bildungsteilzeit bestens auf die Herausforderungen von morgen vorbereitet.
  • Mitarbeiter:innen bleiben weiterhin im Betrieb erhalten und können das Gelernte direkt umsetzen.
  • Bildungsteilzeit wird für jede und jeden Mitarbeiter:in individuell vereinbart – die Kurzarbeit ist im Gegensatz dazu vielfach nur für den ganzen Betrieb oder Betriebsteile möglich.
  • Zusätzliche Kurskostenförderung durch Bildungskarenz plus möglich