Förderungen speziell für Unternehmen Förderungen speziell für Unternehmen

Förderungen speziell für Unternehmen

Diese Förderungen richten sich an Unternehmer:innen und Unternehmen.

 

Die Auflistung der Förderungen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und ohne Wertung. Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.

 

Bildungsgeld update

Wer wird gefördert?

  • Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen
  • Arbeitnehmer:innen
  • Freie Dienstnehmer:innen
  • Lehrlinge
  • Öffentlich-rechtliche Bedienstete
  • Arbeitssuchende
  • Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen


Was wird gefördert?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.

Die Förderung für Blended-Learning-Angebote wird bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen gewährt, sofern die Lehrveranstaltungen zu mindestens 30 % in Präsenzform durchgeführt werden. Der Anteil des Online-Unterrichts darf dabei bis zu 70 % der gesamten Lehrveranstaltungen umfassen.

Nachweis der erforderlichen Anwesenheit:
Eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung verlangt eine Anwesenheit in den Präsenzphasen sowie bei virtuellen Kursterminen (synchrones Lernen) von 75 %. Zusätzlich müssen die E-Learning-Sequenzen (asynchrones Lernen) zu 100 % absolviert werden, wobei die gestellten Aufgaben zu 75 % erledigt werden müssen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt

  • 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 
  • 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

WIFI-Angebot | Bildungsgeld update
 

Skills Schecks Förderung für digitale und nachhaltige Transformation


Wer wird gefördert?
Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich.

Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.
Förderungswerbende können nur außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende Unternehmen mit Niederlassung oder Forschungsstandort in Österreich sein.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen bzw. digitalen Transformation aufweisen. In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden. Die Ausbildungsthemen müssen also einen eindeutigen Bezug zu digitalen oder nachhaltigen Themen besitzen. Für die Abklärung empfehlen wir, die Kursinhalte der Veranstaltung von unserer Webseite für die Beantragung der Förderung zu verwenden. Die Beurteilung und Förderentscheidung obliegt der Fördergesellschaft.

Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen.

Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderquote beträgt 60% der förderbaren externen Weiterbildungskosten, wobei der Förderbetrag auf EUR 5.000 Euro begrenzt ist. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 10 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 10 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden.
Der Antrag kann laufend - vor Beginn der gewählten Weiterbildung(en) und vor Rechnungslegung - im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) bis längstens 28.02.2025 eingereicht werden.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Mehr Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2024

Wir beraten Sie gerne:
Tannaz Ghafourian MA, +43577552314
Mag. Josef Scheucher, +43 5 7755 2311
Elke Hubich, +43577552016
Alysha Joy Czerny BA, +43 5 7755 2313
E-Mail: skills-scheck@ffg.at

Förderservice
T +43 5 7755-0
E-Mail: foerderservice@ffg.at

WIFI-Angebot | Skills Schecks

Lehre fördern - Zwischen- und Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kursmaßnahmen, Partnerbetriebsaustausch), die per Feststellungsbescheid vorgeschrieben sind

  • Freiwillige berufsbezogene und persönlichkeitsbildende Zusatzausbildungen

  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

  • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit

Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Maßnahme werden von 75 % bis zu 100 % der Kurskosten exklusiver USt gefördert.
Max. € 3.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Wirtschaftskammer Tirol
Förderservice der Lehrlingsstelle
Tel.: 05 90 90 5-7609
E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol.

WIFI-Angebot | "lehre fördern"
 

Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen

Wer wird gefördert?
Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen

Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeisterschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab eine Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erreichen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
 

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die

  • Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss der Pflichtschulabschluss ist,

  • Personen beschäftigen, die älter als 45 Jahre sind und

  • Weibliche Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule ist.

Was wird gefördert?
Die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden mit dem Ziel die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation des förderbaren Personenkreises zu verbessern.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 % der Kurskosten und
  • 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.

Eine Förderung der Personalkosten ist nur für Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit möglich. Für Arbeitskräfte in Kurzarbeit ist die Personalkostenförderung nicht möglich.

Obergrenze: 10.000 Euro pro Person und Begehren.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 700-302 oder 312
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.

 

Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

 
Wer wird gefördert?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer genehmigten Kurzarbeitsbeihilfe.
Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen, förderbar.
Lehrlinge
Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen dazu erhalten Sie unter Förderungen Lehre - WKO.at oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrer Region.

Was wird gefördert?
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Das Begehren ist vor Kursbeginn mit einem vollständigen Angebot des Veranstalters (inklusive Kursinhalten, Kurszeiten und Kurskosten) einzubringen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen. Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 
Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 31.12.2022. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
 

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website vom AMS Tirol.

Hier finden Sie eine Auflistung von Kursen, die in dieser Förderung miteinbezogen sind:

Neue Anträge voraussichtlich erst ab Mai 2024 möglich
Eine Begehrensstellung für die Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit ist voraussichtlich erst ab 27.05.2024 wieder möglich.