Förderungen speziell für Unternehmen Förderungen speziell für Unternehmen

Förderungen speziell für Unternehmen

Diese Förderungen richten sich an Unternehmer:innen und Unternehmen.

 

Die Auflistung der Förderungen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und ohne Wertung. Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.

 

Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

 

Wer wird gefördert?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer genehmigten Kurzarbeitsbeihilfe.
Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen, förderbar.

Lehrlinge
Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen dazu erhalten Sie unter Förderungen Lehre - WKO.at oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrer Region.

Was wird gefördert?
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Das Begehren ist vor Kursbeginn mit einem vollständigen Angebot des Veranstalters (inklusive Kursinhalten, Kurszeiten und Kurskosten) einzubringen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen. Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 
Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 31.12.2022. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
 
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website vom AMS Tirol.

Hier finden Sie eine Auflistung von Kursen, die in dieser Förderung miteinbezogen sind:

 

Bildungsgeld update

Wer wird gefördert?

  • Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen
  • Arbeitnehmer:innen
  • Freie Dienstnehmer:innen
  • Lehrlinge
  • Öffentlich-rechtliche Bedienstete
  • Arbeitssuchende
  • Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen


Was wird gefördert?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.

Blended-Learning-Angebote werden nur gefördert, wenn die Lehreinheiten online maximal 70 % der gesamten Lehreinheiten betragen. Zudem muss das vom Bildungsträger verwendete Lernmanagement-System die erfolgreiche Absolvierung der E-Learning-Einheiten bzw. den Fortschritt der Teilnehmer:innen dokumentieren können. Die Datensicherheit der Lernplattform liegt im Verantwortungsbereich des Bildungsträgers.

Nachweis der erforderlichen Anwesenheit:
Eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung verlangt eine Anwesenheit in den Präsenzphasen sowie bei virtuellen Kursterminen (synchrones Lernen) von 75 %. Zusätzlich müssen die E-Learning-Sequenzen (asynchrones Lernen) zu 100 % absolviert werden, wobei die gestellten Aufgaben zu 75 % erledigt werden müssen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

WIFI-Angebot | Bildungsgeld update

 

Digital Skills Schecks


Wer wird gefördert?
Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich.

Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.
Förderungswerbende können nur außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende Unternehmen mit Niederlassung oder Forschungsstandort in Österreich sein.

Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 25 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 25 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.

Einreichfrist?
Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall von 06.03.2023 bis 31.03.2024 möglich.
Sind die Fördermittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen.
Beantragen Sie einen Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall).

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Mehr Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2023

Wir beraten Sie gerne:
Carina Landström MSc., +43 5 7755 2306
Mag. Josef Scheucher, +43 5 7755 2311
Katharina Haidn BA, +43 5 7755 2309
Alysha Joy Czerny BA, +43 5 7755 2313
E-Mail: skills-scheck@ffg.at
 

Förderservice

T +43 5 7755-0
E-Mail: foerderservice@ffg.at

 

Fachkräfteförderung

Wer wird gefördert?
Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.

Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal € 4.800. Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung der Maßnahme ausbezahlt.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Fachkräftestipendium

Wer wird gefördert?
Selbstständige Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit ruhend gemeldet haben.

Was wird gefördert?
Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum 31. Dezember 2023 beginnen, in denen Fachkräfte fehlen und die Ihnen einen Abschluss ermöglichen. Branchen, in denen Fachkräfte fehlen, sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Gesundheit, Pflege und Sozialberufe.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie auf der Website des AMS Tirol. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.

 

Lehre fördern - Zwischen- und Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kursmaßnahmen, Partnerbetriebsaustausch), die per Feststellungsbescheid vorgeschrieben sind

  • Freiwillige berufsbezogene und persönlichkeitsbildende Zusatzausbildungen

  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

  • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit

Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Maßnahme werden von 75 % bis zu 100 % der Kurskosten exklusiver USt gefördert.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Wirtschaftskammer Tirol
Förderservice der Lehrlingsstelle
Tel.: 05 90 90 5-7609
E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol.

WIFI-Angebot | "lehre fördern"

 

Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen

Wer wird gefördert?
Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen

Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeisterschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab eine Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erreichen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Weiterbildungsbonus Tirol

Wer wird gefördert?
Selbstständige Unternehmer:innen mit maximal einen Pflichtschulabschluss, dem Abschluss einer polytechnischen Schule oder formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, der/die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind.

Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsgebühren. Pro Fördernehmer:in können insgesamt maximal € 3.000 in Anspruch genommen werden. Die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer haben einen Selbstbehalt von 10 % bzw. jene Kosten zu tragen, die die maximale Förderung übersteigen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die

  • Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss der Pflichtschulabschluss ist,

  • Personen beschäftigen, die älter als 45 Jahre sind und

  • Weibliche Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule ist.

Was wird gefördert?
Die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden mit dem Ziel die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation des förderbaren Personenkreises zu verbessern.

Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde (in manchen Fällen sogar ab der 1. Kursstunde) gefördert. Die Obergrenze liegt bei € 10.000 pro Person und Begehren.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 700-302 oder 312
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.