Bildungkarenz & Weiterbildungszeit nutzen Bildungkarenz & Weiterbildungszeit nutzen

Bildungkarenz & Weiterbildungszeit nutzen

Bildungskarenz & Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit

Ein grünes Sparschwein steht auf einem Taschenrechner auf einem Tisch. Der Hintergrund ist unscharf, was den Fokus auf das Sparschwein und den Taschenrechner legt.

NEU:

Das bisherige Modell der Bildungskarenz
wurde durch die neue Weiterbildungszeit
(bzw. Weiterbildungsteilzeit) ersetzt.
Die Antragstellung für das neue Modell
ist seit 8. Juni 2026 möglich.

Jetzt informieren!

Sie würden sich gerne beruflich weiterbilden und dafür die neue Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit beanspruchen?
Dann vereinbaren Sie vorab ein Infogespräch - wir helfen Ihnen gerne!

Schreiben Sie uns eine Mail unter:
e: 
info@wktirol.at oder rufen Sie uns an: t: 05 9090 5 7777 



Die wesentlichen Schritte für die Beantragung der neuen Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit sind:
 

  1. Infogespräch beim WIFI Tirol 
  2. Vereinbarung mit dem Dienstgeber über eine Weiterbildungszeit
  3. Anmeldung für WIFI Ausbildung/Weiterbildung
  4. Digitales Begehren über MeinAMS stellen (inkl. Hochladen aller erforderlichen Unterlagen wie z.B. WIFI Anmeldebestätigung, Vereinbarung mit Dienstgeber, ...)
  5. Genehmigung durch Arbeitsmarktservice (AMS) nach arbeitsmarktpolitischer Prüfung
  6. Teilnahmebestätigung bei Mindestanwesenheit

Häufige Fragen zur Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit

  • Sie sind über 18 Jahre alt und unterliegen somit nicht der Ausbildungspflicht 
  • Beschäftigungsdauer: Mindestens zwölf Monate vollentlohnt beim aktuellen Dienstgeber (in Saisonbetrieben: zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate und drei Monate direkt vor Beginn)
  • Sie haben während den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen.
  • Verpflichtende Bildungsberatung, wenn Ihr Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von € 3.465,00 liegt, ist vor Antragstellung beim AMS (BerufsInfoZentrum) eine Bildungsberatung erforderlich.
  • Bei abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium haben Sie mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeit in Österreich und davon 12 Monate ununterbrochen bei Ihrem aktuellen Dienstgeber.
  • Sie haben mit Ihrem Dienstgeber eine „Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist immer der erste Schritt. Erst nach dieser Vereinbarung mit dem Dienstgeber kann das AMS entscheiden, ob ein Beratungsgespräch notwendig ist und/oder ob eine Weiterbildungsbeihilfe gewährt werden kann (bzw. nach zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Prüfung durch das AMS)

  • Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate und hat mindestens 20 Wochenstunden (bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit 16)
  • Für Studien gilt: 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten).
  • Teilnahmebestätigungen sind verpflichtend. Wer die Nachweise nicht bringt, muss die Förderung zurückzahlen.
  • Ausschließlich Kurse / Lehrgänge in Präsenz bzw. Live-Online

Eine Begehrensstellung kann frühestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Wenn die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen erbracht wurden, erfolgt die Begehrensentscheidung durch das AMS innerhalb von 4 Wochen nach dem Einlangen des Begehrens.

  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von EUR 3.465,00 (Wert 2026) muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen.
  • Der Mindestbetrag liegt bei 1.212 Euro (2025) im Monat und liegt damit unter der Armutsgefährdungsgrenze. Dieser Betrag gilt für Geringverdienende ab der Geringfügigkeitsgrenze.
Nein. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen künftig mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen

Bei der Weiterbildungsteilzeit sind dieselben Bedingungen wie bei der Weiterbildungszeit.

Ausnahmen:

  • Keine Bildungsberatung ist erforderlich
  • Keine Dienstgeberbeteiligung erforderlich

Zusätzliche Fördervoraussetzungen:

  • Wöchentliche Normalarbeitszeit ist mindestens um 25% bis maximal 50% reduziert. Wochenarbeitszeit darf jedoch 10 Stunden nicht unterschreiten
  • Dauer der Weiterbildungszeit mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate
  • Stundenausmaß der Aus- und Weiterbildung mindestens 10 Wochenstunden, bei Kinderbetreuungspflichten 8 Wochenstunden
  • Während der Weiterbildungszeit ist KEINE Änderung der bereits vereinbarten Arbeitszeitreduzierung möglich
  • Entweder persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle oder über Mein.AMS. Das WIFI Team unterstützt Sie dabei gerne.
  • Registrierungsmöglichkeiten siehe: MeinAMS

Sie brauchen mehr Informationen? 
Kontaktieren Sie uns gerne:
info@wktirol.at oder 05 9090 5 7777