Förderungen für Selbstzahler:innen Förderungen für Selbstzahler:innen

Förderungen für Selbstzahler:innen

Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren.


Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.

 

AK-Zukunftsaktie

Wer wird gefördert?
Es werden AK-Mitglieder gefördert.

Was wird gefördert?

  • Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Standard)
  • EDV Grundlagenkurse, die Bestandteil des ECDL Core bzw. Standard sind
  • PC-Einsteiger-Seminare
  • Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg (mind. 90 UE)
  • Berufsreifeprüfung
  • Studienberechtigungsprüfung
  • Werkmeisterschulen
  • Assistenzberufe nach MABG (Einzelmodule siehe Richtlinie)
  • Medizinischer Masseur gemäß MMHmG
  • Digitalisierung
  • Fortbildungskurse im Pflegebereich in Kooperation mit den ARGE-Altenwohnheimen

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Beihilfe beträgt bis zu 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich bezahlten Kurskosten inkl. Mehrwertsteuer bis maximal 1.300 Euro pro Bildungsabschluss.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
Tel.: 0800/225522-1515
E-Mail: bildung@ak-tirol.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website der AK Tirol.

WIFI-Angebot | AK Zukunftsaktie

 

Ausbildungsbeihilfe

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
  • Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
  • Wiedereinsteiger:innen

Was wird gefördert?
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen (mindestens zwei bis maximal drei Jahre) gefördert mit dem Ziel die beruflichen Qualifikationen von Arbeitskräften zu erhöhen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung.

  • 35 % des Einkommensverlustes maximal € 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • 30% des Einkommensverlustes, maximal € 300,- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • 150€ für Wiedereinsteiger/innen


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Bildungsgeld update

Wer wird gefördert?

  • Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen
  • Arbeitnehmer:innen
  • Freie Dienstnehmer:innen
  • Lehrlinge
  • Öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen


Was wird gefördert?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.

Die Förderung für Blended-Learning-Angebote wird bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen gewährt, sofern die Lehrveranstaltungen zu mindestens 30% in Präsenzform durchgeführt werden. Der Anteil des Online-Unterrichts darf dabei bis zu 70% der gesamten Lehrveranstaltungen umfassen.

Nachweis der erforderlichen Anwesenheit:
Eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung verlangt eine Anwesenheit in den Präsenzphasen sowie bei virtuellen Kursterminen (synchrones Lernen) von 75 %.
Zusätzlich müssen die E-Learning-Sequenzen (asynchrones Lernen) zu 100 % absolviert werden, wobei die gestellten Aufgaben zu 75 % erledigt werden müssen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt

  • 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 
  • 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

WIFI-Angebot | Bildungsgeld update

 

Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen die unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.  
  • Wenn Sie in den letzten 4 Jahren vor Beginn der Bildungskarenz mindestens 6 Monate bei der gleichen Arbeitgeberin oder dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren.
  • Von diesen 6 Monaten müssen Sie unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz 3 Monate ohne Unterbrechung  arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Bitte wenden Sie sich an Ihre AMS-Beraterin bzw. Ihren AMS-Berater, wenn Sie Weiterbildungsgeld im Anschluss an eine Elternkarenz konsumieren wollen.

Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein.

Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindestens zwei Monaten.

Das WIFI Tirol ist Ihr optimaler Ansprechpartner für die Kurszusammenstellung im Rahmen Ihrer Bildungskarenz. Verschaffen Sie sich auf unserer Website schon einmal einen Überblick über das umfassende Kursangebot.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 05 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.


Wiener Arbeitsmarktförderung - WAFF

Wer wird gefördert?
Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

  • eine Weiterbildung machen möchten
  • den Lehr-Abschluss nachholen und dafür finanzielle Unterstützung brauchen
  • eine finanzielle Unterstützung für Berufs-Reifeprüfung, Werkmeister-Prüfung und Co. brauchen

Was wird gefördert?
Es gibt grundsätzlich 6 verschiedene Förderungen:

Wie hoch ist die Förderung?

  • Klima-Winner: Bis zu 5.000,- Euro
  • Digi-Winner: Bis zu 5.000,- Euro
  • Chancen-Scheck: Bis zu 5.000,- Euro
  • Bildungskonto: Zwischen 300,- bis maximal 3.000,- Euro
  • Fachkräfte-Stipendium & Pflege-Stipendium: Bis zu 5.000,- Euro
  • Lehrlings-Förderungen: Bis zu 100% der Kurskosten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
waff – Wiener Arbeitnehmer:innen
Förderungsfonds
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Mail: waff@waff.at
Tel: 01 217 48 0

 

Qualitätsförderungszuschuss Burgenland


Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer:innen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Männern und Frauen in Karenz, die
sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden möchten oder

ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten und keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen für den gleichen Zweck erhalten

Was wird gefördert?
Förderbare Maßnahmen sind Weiterbildungen,

  • die Qualifikationen vermitteln, welche gegenwärtigen oder zukünftigen Beruf/Tätigkeit zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung) sind und,
  • die von einer dazu autorisierten für Erwachsenenbildung zertifizierten Bildungsinstitution, auf Grundlage der maßgeblichen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, durchgeführt werden und,
  • wenn eine vergleichbare Maßnahme im Burgenland nicht angeboten wird, wenn der Besuch einer Maßnahme außerhalb des Burgenlandes kostengünstiger ist oder die Teilnahme an einer Maßnahme im Burgenland für den Teilnehmer mit zeitlichen oder finanziellen Mehrbelastungen verbunden ist


Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 % der Kosten (max. 1.700 Euro)
  • 60 % der Kosten bei Lehrabschlussprüfungen
  • 75 % der Kosten (max. 2.300 Euro) bei Qualifikationsmaßnahmen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung oder Pflege pflegebedürftiger Angehöriger wieder ins Berufsleben eintreten wollen
  • 75 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Qualifikationsmaßnahmen in Pflegeberufen und sonstigen Zukunftsberufen mit generellem Bedarf
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für alle genannten Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die den Verlust ihres letzten Dienstverhältnisses zwischen Anfang März und Ende Dezember 2020 belegen können

Die jährlichen Gesamtkosten des Qualifikationsförderungszuschusses für eine Person dürfen € 4.500,-- nicht übersteigen

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
E-Mail: post.a9-skf@bgld.gv.at
Tel: +43576001060

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung muss bis spätestens vier Monate nach Beendigung der jeweiligen Qualifikationsmaßnahme erfolgen. Im Falle einer semester- oder modulweisen Abrechnung haben der Antrag und der Nachweis über den erfolgreichen Teilabschluss ebenfalls spätestens 4 Monate nach Beendigung des Semesters oder Moduls zu erfolgen.
 

Bildungskonto Kärnten

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und Lehrlinge die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend (> 50 % des Zeitraumes) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis befinden.
  • Wiedereinsteiger:innen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres vor der Antragstellung muss unter € 30.000 liegen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die

  • der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und
  • eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben und
  • eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und
  • in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätigkeit stehen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderhöhe je Antragsberechtigtem:r beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren € 2.500,00. Der Zeitraum startet mit Ende der ersten hierbei geförderten Maßnahme. Kurse mit Kurskosten unter € 100,00 und/ oder Prüfungsgebühren unter € 100,00 werden generell nicht gefördert.
Personen ohne Lehrabschluss können im Rahmen des Projektes „Du kannst was – Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung“ gefördert werden und hier beträgt der Förderquotient 75%, die restlichen 25% sind nachweislich von einer anderen Trägerorganisation (WIFI, BFI, VHS etc.), einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Gemeinde) oder privaten Unternehmen aufzubringen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Tel.: 050 536 31002
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at
 
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Kärntner Landesregierung.

 

Bildungskonto Oberösterreich

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger:innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer:innen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)

Was wird gefördert?
Es werden Kurskosten von Bildungsmaßnahmen für berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.
  • In besonderen Fällen werden Bildungsmaßnahmen mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro gefördert. (näheres siehe auf der Webseite)


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Tel.: 0732 77 20–149 00
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung.

 

Bildungskonto Vorarlberg

Wer wird gefördert?
Das Bildungskonto können Personen in Anspruch nehmen, die eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten absolvieren und diese weiteren Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Ausbildung findet an zumindest vier Tagen pro Woche mit mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum statt.
  • Als Vollzeitausbildung gilt auch ein Lehrverhältnis in Vorarlberg.
  • Sie waren vor Beginn der Ausbildung insgesamt mindestens 1 Jahr, die letzten 6 Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
  • Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Sie schränken aufgrund der Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark ein bzw. geben sie auf und müssen daher mindestens 25 % Einkommensverlust hinnehmen.
  • Ihr Einkommen liegt unmittelbar vor Ausbildungsbeginn unter 4.500 Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 660 Euro gewährt.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Vorarlberg.

Was wird gefördert?
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten zur Steigerung der Qualifikation von Personen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob Sie während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhalten.
Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 150 Euro und 370 Euro pro Monat. Sie wird – je nach Dauer der Ausbildung – für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich.
Ein allfälliger Zuschuss des Bundes oder Landes (ausgenommen die Schulbeihilfe) wird bei der Bemessung der Förderungshöhe berücksichtigt.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

Tel.: 050 258 4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg.

 

Bildungsprämie Vorarlberg

Wer wird gefördert?

  • Sie sind in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und können eine einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen nachweisen. Frühere Beschäf­tigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Sie erhalten vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld.
  • Ihr Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt unter € 4.500 brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 660 gewährt.

Was wird gefördert?
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten gefördert, wenn Personen dadurch arbeitsmarktrelevante Bildungsabschlüsse erreichen, die in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewendet werden können.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt je Ausbildung bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von maximal € 2.500.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
Tel.: 050 258 4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg.

 

Bildungsscheck Salzburg

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Arbeitssuchende mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Freie Dienstnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Mindestsicherungsbezieher:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Wiedereinsteiger:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg

Was wird gefördert?
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förderobergrenzen sind je nach Voraussetzungen der Antragsteller unterschiedlich – gefördert werden 50 % der Kurskosten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Tel.: 0662 8042 3600
E-Mail: bildungsscheck@salzburg.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Salzburger Landesregierung.

 

Bildungsteilzeit

Wer wird gefördert?

  • Arbeiternehmer:innen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungsteilzeit ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig immer im selben Arbeitszeitausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind
  • Saisonarbeitskräfte (in diesem Fall gelten besondere Regelungen)

Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein. Zusätzlich muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 bis 50 % reduziert und weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindestens vier Monaten.

Das WIFI Tirol ist Ihr optimaler Ansprechpartner für die Kurszusammenstellung im Rahmen Ihrer Bildungsteilzeit. Verschaffen Sie sich auf unserer Website schon einmal einen Überblick über das umfassende Kursangebot.

Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten täglich 1,00 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit reduzieren. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 05 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.

Fachkräfteförderung

Wer wird gefördert?

  • Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.
  • Personen, die eine Ausbildungsbeihilfe oder/und Bildungsgeld update erhalten, kann für diese Ausbildung keine Fachkräfteförderung zuerkannt werden.



Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.
Die Förderung beträgt 60% der Kurskosten, maximal € 4.800,--.
Es werden 50% nach Förderzusage und 50% nach Absolvierung der Maßnahme ausbezahlt.Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Arbeitsmarktförderung
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508-7871
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Fachkräftestipendium

Wer wird gefördert?

  • Arbeitssuchende
  • Personen, die wegen einer geplanten Ausbildung karenziert sind
  • Selbständige Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit ruhend gemeldet haben


Was wird gefördert?
Wir fördern Ausbildungen in Österreich, die spätestens am 31.12.2025 beginnen, für Branchen in denen Fachkräfte fehlen unddie Ihnen einen Abschluss ermöglichen.
Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheit, Pflege und Sozialberufe.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie auf der Website des AMS Tirol. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.


Förderung für Fachkräfte-/Lehrausbildung

Wer wird gefördert?
Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen richten sich an Zeitarbeitskräfte mit einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung wie auch an angelernte Zeitarbeitskräfte, die einen Lehrabschluss anstreben und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge an den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) nach § 22d AÜG (SO-Beiträge) vollständig und pünktlich einbezahlt hat.
 
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Fachkräfte-/Lehrausbildung fördert der SWF die Kosten des Vorbereitungslehrgangs und die anschließende außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Ein Kompetenzcheck zeigt, welche Fähigkeiten bereits vorhanden sind. Der SWF begleitet Sie auf Ihrem Weg - sei es in der Elektro-/ Metalltechnik, als Betriebslogistikerin/Betriebslogistiker, Bürokauffrau/Bürokaufmann oder vieles mehr.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Der SWF übernimmt gemäß der SWF-Leistungsordnung idgF die Kosten Ihrer Fachkräfte-/Lehrausbildung.
Zusätzlich erhalten Sie bei Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/Fachkräftestipendium einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium.
 
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Website: www.swf-akue.at
Tel.: 01 890 90 840
E-Mail: office@swf-akue.at
 
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Das Förderansuchen kann entweder über die Zeitarbeitskraft oder über das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen gestellt werden. In jedem Fall sollte die Aus- und Weiterbildung bzw. Fachkräfte-/Lehrausbildung zwischen Zeitarbeitskraft und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen abgesprochen werden.
Wenn die Zeitarbeitskraft den Förderantrag stellt, wird empfohlen, diesen rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Fachkräfte-/Lehrausbildung im SWF-Onlineportal einzureichen. Die aktuellen Formulare sind stets im Downloadbereich auf der SWF-Website zu finden

 

Förderung für Aus- und Weiterbildungen

Wer wird gefördert?
Die Aus- und Weiterbildungen eignen sich für alle Zeitarbeitskräfte in einem aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis, die sich weiterentwickeln wollen und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge an den Sozial- und Weiterbildungsfonds nach § 22d AÜG (SO-Beiträge) vollständig und pünktlich einbezahlt hat.
 
Was wird gefördert?
Aus- und Weiterbildungen dienen dazu, Ihre Qualifikation am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ob Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen, ob Sprachkurse oder diverse Aus- und Weiterbildungen speziell für Angestellte. Der SWF unterstützt Sie dabei, neue Fähigkeiten zu erlernen. Alle förderbaren Bildungsmaßnahmen befinden sich in dem SWF-Aus- und Weiterbildungsverzeichnis.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Der SWF übernimmt gemäß der SWF-Leistungsordnung idgF die Kosten Ihrer Aus- und Weiterbildung.
Zusätzlich erhalten Sie bei Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/Fachkräftestipendium einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium.
 
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Website: www.swf-akue.at
Tel.: 01 890 90 840
E-Mail: office@swf-akue.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Das Förderansuchen kann entweder über die Zeitarbeitskraft oder über das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen gestellt werden. In jedem Fall sollte die Aus- und Weiterbildung bzw. Fachkräfte-/Lehrausbildung zwischen Zeitarbeitskraft und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen abgesprochen werden.
Wenn die Zeitarbeitskraft den Förderantrag stellt, wird empfohlen, diesen rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Fachkräfte-/Lehrausbildung im SWF-Onlineportal einzureichen. Die aktuellen Formulare sind stets im Downloadbereich auf der SWF-Website zu finden.
 

Individualförderung (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen)

Wer wird gefördert?
Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger:innen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
Eine Vormerkung beim AMS sowie ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Beraterin bzw. dem zuständigen AMS-Berater ist notwendig.

Was wird gefördert?
Es werden Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung bzw. (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 100% der Kurskosten werden gefördert.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
 

Lern- und Ausbildungsbeihilfe Landarbeiterkammer Tirol

Wer wird gefördert?
• Mitglieder der Landarbeiterkammer Tirol
• Kinder von Mitgliedern der Landarbeiterkammer Tirol (ab der 9. Schulstufe, haushaltszugehörig)
 
Was wird gefördert?
• Allgemeine Aus- und Weiterbildung (EDV Kurse, …)
• Fachkurse in der Land- und Forstwirtschaft (Facharbeiter- und Meisterausbildung, Waldaufseher, Berufsjäger)
• Ausbildungen in Gesundheitsbereichen
• Landwirtschaftliche und landwirtschaftsfremde Lehre
• Besuch von Fach-, Mittel- und Hochschulen
• Besuch von Universitäten
 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderbeträge werden berechnet und befinden sich zwischen 160 Euro und 300 Euro.
 
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Landarbeiterkammer Tirol - Förderungsabteilung
Tel.: 05 9292-3003
E-Mail: lak@lk-tirol.at
 
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auch auf der Website der Landwirtschaftskammer Tirol.
 

Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen
  • Freie Dienstnehmer:innen
  • Lehrlinge
  • Öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen
  • selbstständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen


Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeisterschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab eine Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erreichen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

 

Weiterbildungsbonus Tirol

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen mit maximal einem Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer Polytechnischen Schule sowie
  • Arbeitnehmer:innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskraft tätig sind
  • Selbstständige Unternehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer Polytechnischen Schule oder formal nicht anerkanntem beruflichem Abschluss im Ausland, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmenl tätig sind


Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse.

Wie hoch ist die Förderung?

  • die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inkl. MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren
  • pro Fördernehmerinnen und Fördernehmer können insgesamt maximal € 3.000,00 Förderung in Anspruch genommen werden
  • die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer hat einen Selbstbehalt von 10% bzw. jene Kosten zu tragen, die die maximale Förderung übersteigen


Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit / Petra Kaltenegger
Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon +43 512 508 7876
E-Mail ga.arbeit@tirol.gv.at


Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

 
Wer wird gefördert?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer genehmigten Kurzarbeitsbeihilfe.
Dabei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen, förderbar.
Lehrlinge
Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen dazu erhalten Sie unter Förderungen Lehre - WKO.at oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrer Region.

Was wird gefördert?
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Das Begehren ist vor Kursbeginn mit einem vollständigen Angebot des Veranstalters (inklusive Kursinhalten, Kurszeiten und Kurskosten) einzubringen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen. Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 
Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 31.12.2022. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
 
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website vom AMS Tirol.

Hier finden Sie eine Auflistung von Kursen, die in dieser Förderung miteinbezogen sind:

Neue Anträge voraussichtlich erst ab Mai 2024 möglich
Eine Begehrensstellung für die Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit ist voraussichtlich erst ab 27.05.2024 wieder möglich.