Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG


Förderungen für Selbstzahler:innen
Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren.
- AK-Zukunftsaktie
- Ausbildungsbeihilfe
- Bildungsgeld update
- Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)
- Qualitätsförderungszuschuss Burgenland
- Wiener Arbeitsmarktförderung
- Bildungskonto Kärnten
- Bildungskonto Oberösterreich
- Bildungskonto Vorarlberg
- Bildungsprämie Vorarlberg
- Bildungsscheck Salzburg
- Bildungsteilzeit
- Fachkräfteförderung
- Fachkräftestipendium
- Förderungen für Fachkräfteausbildung
- Förderungen für Weiterbildungen von Zeitarbeitskräften
- Individualförderung (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen)
- Lern- und Ausbildungsbeihilfe Landarbeiterkammer Tirol
- Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen
- Weiterbildungsbonus Tirol
- Deutschkursförderung für Einzelpersonen
Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.
AK-Zukunftsaktie
Wer wird gefördert?
Es werden AK-Mitglieder gefördert.
Was wird gefördert?
- Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Standard)
- EDV Grundlagenkurse, die Bestandteile des ECDL Core bzw. Standard sind
- PC-Einsteiger:innen-Seminare
- Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg (mindestens 90 Unterrichtseinheiten)
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
- Werkmeisterschulen
- Assistenzberufe nach MABG (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz)
- Medizinischen Masseur gemäß MMHmG (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz)
- Heilmasseur gemäß MMHmG (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz)
- Digitalisierung
- Fortbildungskurse im Pflegebereich in Kooperation mit den ARGE-Altenwohnheimen
Wie hoch ist die Förderung?
30 % der Kurskosten bis maximal € 1.200 pro Bildungsabschluss
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
Tel.: 0800/225522-1515
E-Mail: bildung@ak-tirol.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website der AK Tirol.
WIFI-Angebot | AK Zukunftsaktie
Ausbildungsbeihilfe
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
- Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
- Wiedereinsteiger:innen
Was wird gefördert?
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen (mindestens zwei bis maximal drei Jahre) gefördert mit dem Ziel die beruflichen Qualifikationen von Arbeitskräften zu erhöhen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung. Bei mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer beträgt die Förderung 35 % des Einkommensverlustes bis maximal € 350 monatlich. Bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer beträgt die Förderung 30 % des Einkommensverlustes bis maximal € 300 monatlich. Für Wiedereinsteiger:innen beträgt die Förderung € 150.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Bildungsgeld update
Wer wird gefördert?
- Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen
- Arbeitnehmer:innen
- Freie Dienstnehmer:innen
- Lehrlinge
- Öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen
Was wird gefördert?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.
Blended-Learning-Angebote werden nur gefördert, wenn die Lehreinheiten online maximal 30 % der gesamten Lehreinheiten betragen. Zudem muss das vom Bildungsträger verwendete Lernmanagement-System die erfolgreiche Absolvierung der E-Learning-Einheiten bzw. den Fortschritt der Teilnehmer:innen dokumentieren können. Die Datensicherheit der Lernplattform liegt im Verantwortungsbereich des Bildungsträgers.
Nachweis der erforderlichen Anwesenheit:
Eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung verlangt eine Anwesenheit in den Präsenzphasen sowie bei virtuellen Kursterminen (synchrones Lernen) von 75 %.
Zusätzlich müssen die E-Learning-Sequenzen (asynchrones Lernen) zu 100 % absolviert werden, wobei die gestellten Aufgaben zu 75 % erledigt werden müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
WIFI-Angebot | Bildungsgeld update
Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)
Wer wird gefördert?
- Arbeiternehmer:innen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind
- Saisonarbeitskräfte und Personen, die das Weiterbildungsgeld im Anschluss an eine Elternkarenz konsumieren wollen (in beiden Fällen gelten besondere Regelungen)
Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindestens zwei Monaten.
Das WIFI Tirol ist Ihr optimaler Ansprechpartner für die Kurszusammenstellung im Rahmen Ihrer Bildungskarenz. Verschaffen Sie sich auf unserer Website schon einmal einen Überblick über das umfassende Kursangebot.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 05 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Wiener Arbeitsmarktförderung - WAFF
Wer wird gefördert?
Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
- eine Weiterbildung machen möchten
- den Lehr-Abschluss nachholen und dafür finanzielle Unterstützung brauchen
- eine finanzielle Unterstützung für Berufs-Reifeprüfung, Werkmeister-Prüfung und Co. brauchen
Was wird gefördert?
Es gibt grundsätzlich 6 verschiedene Förderungen:
- Digi-Winner
- Chancen-Scheck
- Bildungskonto
- Weiterbildungsförderungen für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
- Fachkräfte-Stipendium
- Lehrlings-Förderungen
Wie hoch ist die Förderung?
- Digi-Winner: Bis zu 5.000,- Euro
- Chancen-Scheck: Bis zu 3.000,- Euro
- Bildungskonto: Zwischen 300,- bis maximal 3.000,- Euro
- Weiterbildungsförderungen für Ein-Personen-Unternehmen (EPU): Bis zu 2.000,- Euro
- Fachkräfte-Stipendium: Bis zu 3.000,- Euro
- Lehrlings-Förderungen: Bis zu 100% der Kurskosten.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
waff – Wiener Arbeitnehmer:innen
Förderungsfonds
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Mail: waff@waff.at
Tel: 01 217 48 0
Qualitätsförderungszuschuss Burgenland
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer:innen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Männern und Frauen in Karenz, die
sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden möchten oder
ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten und keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen für den gleichen Zweck erhalten
Was wird gefördert?
Förderbare Maßnahmen sind Weiterbildungen,
- die Qualifikationen vermitteln, welche gegenwärtigen oder zukünftigen Beruf/Tätigkeit zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung) sind und,
- die von einer dazu autorisierten für Erwachsenenbildung zertifizierten Bildungsinstitution, auf Grundlage der maßgeblichen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, durchgeführt werden und,
- wenn eine vergleichbare Maßnahme im Burgenland nicht angeboten wird, wenn der Besuch einer Maßnahme außerhalb des Burgenlandes kostengünstiger ist oder die Teilnahme an einer Maßnahme im Burgenland für den Teilnehmer mit zeitlichen oder finanziellen Mehrbelastungen verbunden ist
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % der Kurskosten (max. € 1.500,--)
- 60 % der Kurskosten bei Lehrabschlussprüfungen
- 75 % der Kurskosten (max. € 2.000,--) bei Ausbildungen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen.
- 75 % der Kurskosten (max. € 4.000,--) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen sowie
- 100% der Kurskosten (max. €4.000,--) für Ausbildungen in Pflegeberufen und sonstigen Zukunftsberufen mit generellem Bedarf
- 100% der Kurskosten (max. €4.000,--) für alle genannten Kursmaßnahmen für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die den Verlust ihres letzten Dienstverhältnisses zwischen Anfang März und Ende Dezember 2021 belegen können.
Die jährlichen Gesamtkosten des Qualifikationsförderungszuschusses für eine Person dürfen € 4.000,-- nicht übersteigen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a6-anf(at)bgld.gv.at
Tel: 057-600/2333
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Förderungsanträge müssen spätestens 4 Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden. Bei Bildungsmaßnahmen, welche im Zeitraum der COVID19-Pandemie zwischen Anfang März 2020 und Ende Dezember 2021 beendet wurden, wird die Antragsfrist bis auf 6 Monate ausgeweitet. Anrechenbare Kosten sind tatsächliche Aufwendungen, die den Förderungswerbern und Förderungswerberinnen durch die direkten Kurskosten, durch Kosten für Kursunterlagen oder durch Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen.
Bildungskonto Kärnten
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und Lehrlinge die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend (> 50 % des Zeitraumes) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis befinden.
- Wiedereinsteiger:innen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres vor der Antragstellung muss unter € 30.000 liegen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die
- der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und
- eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben und
- eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und
- in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätigkeit stehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderquotient beträgt zumindest 25 % bis zu 75 % der Kurskosten inklusiver etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren. Die maximale Förderhöhe je Antragsteller:in beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren € 2.500.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Tel.: 050 536 31002
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Kärntner Landesregierung.
Bildungskonto Oberösterreich
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen und mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Wiedereinsteiger:innen nach einer Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen und mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Freie Dienstnehmer:innen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Personen mit einem akademischen Abschluss mit monatlichen Einkommen bis maximal € 2.700 brutto und mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Es werden Kurskosten von Bildungsmaßnahmen für berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von € 2.000 gefördert. In besonderen Fällen werden auch bis zu 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von € 2.400 gefördert.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Tel.: 0732 77 20–149 00
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung.
Bildungskonto Vorarlberg
Wer wird gefördert?
Das Bildungskonto können Personen in Anspruch nehmen, die eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten absolvieren und diese weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- Es sind an zumindest vier Tagen pro Woche mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum zu absolvieren.
- Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen kann nachgewiesen werden.
- Die berufliche Tätigkeit wird aufgrund der Ausbildung stark eingeschränkt oder aufgegeben.
- Das Einkommen vor Ausbildungsbeginn überschreitet nicht € 3.700 brutto.
- Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifikation ist die Reifeprüfung.
Was wird gefördert?
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten zur Steigerung der Qualifikation von Personen gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe wird nach anfallenden Kurskosten gestaffelt. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen € 120 bis € 300 pro Monat. Die Förderung wird je nach Dauer der Ausbildung für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
Tel.: 050 258 4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg.
Bildungsprämie Vorarlberg
Wer wird gefördert?
- Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen kann nachgewiesen werden.
- Sie erhalten vom AMS für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe (ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit).
- Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifikation ist die Reifeprüfung.
Was wird gefördert?
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten gefördert, wenn Personen dadurch arbeitsmarktrelevante Bildungsabschlüsse erreichen, die in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewendet werden können.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt je Ausbildung bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von maximal € 2.500.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
Tel.: 050 258 4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg.
Bildungsscheck Salzburg
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
- Arbeitssuchende mit Hauptwohnsitz in Salzburg
- Freie Dienstnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
- Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Salzburg
- Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Salzburg
- Mindestsicherungsbezieher:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
- Wiedereinsteiger:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
Was wird gefördert?
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förderobergrenzen sind je nach Voraussetzungen der Antragsteller unterschiedlich – gefördert werden 50 % der Kurskosten.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Tel.: 0662 8042 3600
E-Mail: bildungsscheck@salzburg.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Bildungsteilzeit
Wer wird gefördert?
- Arbeiternehmer:innen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungsteilzeit ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig immer im selben Arbeitszeitausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind
- Saisonarbeitskräfte (in diesem Fall gelten besondere Regelungen)
Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein. Zusätzlich muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 bis 50 % reduziert und weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindestens vier Monaten.
Das WIFI Tirol ist Ihr optimaler Ansprechpartner für die Kurszusammenstellung im Rahmen Ihrer Bildungsteilzeit. Verschaffen Sie sich auf unserer Website schon einmal einen Überblick über das umfassende Kursangebot.
Wie hoch ist die Förderung?
€ 0,84 für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wird.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 05 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Fachkräfteförderung
Wer wird gefördert?
Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal € 4.800. Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung der Maßnahme ausbezahlt.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Fachkräftestipendium
Wer wird gefördert?
- Arbeitssuchende
- Personen, die wegen einer geplanten Ausbildung karenziert sind
- Selbständige Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit ruhend gemeldet haben
Was wird gefördert?
Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum 31. Dezember 2023 beginnen, in denen Fachkräfte fehlen und die ihnen einen Abschluss ermöglichen. Branchen, in denen Fachkräfte fehlen, sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Gesundheit, Pflege und Sozialberufe.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie auf der Website des AMS Tirol. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Förderung für Fachkräfteausbildung
Wer wird gefördert?Die Fachkräfteausbildung richtet sich an Zeitarbeitnehmer:innen mit
einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung wie auch
an angelernte Zeitarbeitnehmer:innen, die einen Lehrabschluss anstreben.
Was wird gefördert?
In der Fachkräfteausbildung werden Sie auf die außerordentliche
Lehrabschlussprüfung vorbereitet.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 100% der Ausbildungskosten übernommen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Tel.: 01 890 90 8460
E-Mail: office@swf-akue.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des SWF.
Förderung für Weiterbildungen von Zeitarbeitskräften
Wer wird gefördert?Zeitarbeiternehmer:innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, die sich weiterentwickeln wollen.
Was wird gefördert?
Es werden allgemeine Bildungsmaßnahmen wie Sprachkurse, Metall- oder Schweißausbildungen und vieles mehr gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 100 % der Ausbildungskosten übernommen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Tel.: 01 890 90 8460
E-Mail: office@swf-akue.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des SWF.
Individualförderung (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen)
Wer wird gefördert?
Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger:innen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
Eine Vormerkung beim AMS sowie ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Beraterin bzw. dem zuständigen AMS-Berater ist notwendig.
Was wird gefördert?
Es werden Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung bzw. (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 100% der Kurskosten werden gefördert.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Lern- und Ausbildungsbeihilfe Landarbeiterkammer Tirol
Wer wird gefördert?• Mitglieder der Landarbeiterkammer Tirol
• Kinder von Mitgliedern der Landarbeiterkammer Tirol (ab der 9. Schulstufe, haushaltszugehörig)
Was wird gefördert?
• Allgemeine Aus- und Weiterbildung (EDV Kurse, …)
• Fachkurse in der Land- und Forstwirtschaft (Facharbeiter- und Meisterausbildung, Waldaufseher, Berufsjäger)
• Ausbildungen in Gesundheitsbereichen
• Kurse für landwirtschaftliche und landwirtschaftsfremde Lehre
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderbeträge werden berechnet und befinden sich zwischen 160 Euro und 280 Euro.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Landarbeiterkammer Tirol - Förderungsabteilung
Tel.: 05 9292-3003
E-Mail: lak@lk-tirol.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auch auf der Website der Landwirtschaftskammer Tirol.
Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen
- Freie Dienstnehmer:innen
- Lehrlinge
- Öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen
- selbstständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeisterschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab eine Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erreichen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Weiterbildungsbonus Tirol
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen mit maximal einem Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer Polytechnischen Schule sowie
- Arbeitnehmer:innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskraft tätig sind
- Selbstständige Unternehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer Polytechnischen Schule oder formal nicht anerkanntem beruflichem Abschluss im Ausland, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmenl tätig sind
Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsgebühren. Pro Fördernehmer:in können insgesamt maximal € 3.000 in Anspruch genommen werden. Die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer haben einen Selbstbehalt von 10 % bzw. jene Kosten zu tragen, die die maximale Förderung übersteigen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Deutschkursförderung für Einzelpersonen
Wer wird gefördert?
Förderungen im Rahmen dieser Richtlinie werden ausschließlich natürlichen Personen (Fördernehmer/innen) gewährt.
Folgende Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verfügen, können gemäß nachstehender Prioritätensetzung eine Förderung erhalten:
- Asylberechtigte
- subsidiär Schutzberechtigte
- Vertriebene nach § 62 AsylG 2005
- Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß § 68 Abs. 1 AsylG 2005
Was wird gefördert?
Deutschkurse bis zum Niveau C1
Wie hoch ist die Förderhöhe?
Die maximale Förderhöhe aus Mitteln der ,,Individualförderung Deutschkurse" für die Teilnahme an einem Deutschkurs beträgt:
- € 1.305.00 (brutto) für ein gesamtes Sprachniveau gemäß dem GER und
- € 7,25 (brutto) pro Unterrichtseinheit.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512/56 17 71
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Webseite des tirol@integrationsfonds.at.