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Berufsreifeprüfung Gesundheit und Soziales – 3. Semester
Bestens vorbereitet begeben Sie sich in den finalen Abschnitt des Maturalehrgangs. Intensive Themenvorbereitung und nützliche Wiederholungen geben Ihnen die notwendige Sicherheit für den Prüfungsantritt.
Förderungen durch AK möglich Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 60,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 12253014
700,00 EUR Kursnummer: 12253014

Berufsreifeprüfung Gesundheit und Soziales – 3. Semester

Beschreibung

Aufbauend auf den Kenntnissen der ersten beiden Semester erarbeiten sich die Teilnehmer:innen fortgeschrittenes Wissen:

  • Teilbereich Gesundheit: Sanitätsrecht und Gesundheitswesen, Psychosomatik, Gesundheits- und Sozialpsychologie
  • Teilbereich Soziales: Soziale Verwaltung, rechtliche Grundlagen
Die Anforderungen an die Berufsreifeprüfung werden mit entsprechenden Übungen simuliert sowie die Themen der Projektarbeiten festgesetzt.

Beachten Sie: Die Prüfungsgebühr für den einmaligen Antritt zur Berufsreifeprüfung ist im Kursbeitrag inkludiert. Maturatermin siehe Berufsreifeprüfung Gesundheit und Soziales. Der Antrag auf update-Förderung muss für jedes Semester spätestens 14 Tage nach Kursbeginn beim Land Tirol eingereicht werden!
Voraussetzungen

Besuch des 1.und 2. Semesters

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 30.03.2021