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Brandschutzseminar N1 - Brandschutz in Betrieben mit besonderer Personengefährdung
Im Nutzungsseminar N1 werden den Teilnehmer:innen, in einem insgesamt 6-stündigen Kurs, die Besonderheiten bei erhöhter Personengefährdung, welche sie zur Durchführung ihrer Aufgaben wissen müssen, nähergebracht.
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ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57818013
310,00 EUR Kursnummer: 57818013

Brandschutzseminar N1 - Brandschutz in Betrieben mit besonderer Personengefährdung

Beschreibung

Nutzungsseminar N1 gemäß TRVB O 117

Die Teilnehmer:innen sind nach dem Kurs in der Lage brandschutztechnische Besonderheiten bei Nutzungen mit erhöhter Personengefährdung zu kennen und umsetzen zu können. Unterschiedliche bauliche Anforderungen speziell im Fluchtwegbereich, verschiedene Konzepte der Brandfrüherkennung und der damit zusammenhängenden Alarmierung und das Verhalten von Menschen in Extremsituationen sind einige Punkte die im Kurs behandelt werden. Speziell die Erstellung von Aufenthalts- bzw. Fluchtkonzepten zur Vorbereitung auf eine mögliche Evakuierung im Gefahrenfall stellt einen wichtigen Teil der Ausbildung dar.

Inhalte:

  • Organisatorischer Brandschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Baulicher Brandschutz
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Löschmittel
  • Beispiele und Frage-Antwort
  • Definitionen und Kommunikation

Voraussetzungen

Absolvierte Ausbildung zum:r Brandschutzbeauftragte:n oder Brandschutzwart:in

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Betreiber und Verantwortliche folgender Nutzungen:

  • Beherbergungsstätten (inkl. Gastronomie)
  • Bildungseinrichtungen
  • Bürogebäude und Wohnhausanlagen
  • Veranstaltungsstätten
  • Verkaufsstätten

Abschluss

Im Anschluss an die Schulung, wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, welche als Verlängerung für den Brandschutzpass gültig ist. Die Fortbildung kann auch in den Brandschutzpass eingetragen werden, bringen Sie also bitte Ihren Brandschutzpass mit.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Letzte Änderung: 25.03.2024