Hintergrundgrafik
Filter setzen closed icon
Kältetechnik für Wärmepumpentechnologie mit Kategorie II-Zertifizierung
14
Förderungen teilweise möglich
ZEIT 41 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 92100014
1.850,00 EUR Kursnummer: 92100014
ZEIT 41 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 92100024
1.850,00 EUR Kursnummer: 92100024
ORT Online
ZEIT 1 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in
Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 92101014
kostenlos Kursnummer: 92101014
ZEIT 41 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 92100013
1.850,00 EUR Kursnummer: 92100013
ZEIT 41 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 92100023
1.850,00 EUR Kursnummer: 92100023

Kältetechnik für Wärmepumpentechnologie mit Kategorie II-Zertifizierung

Beschreibung

Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen

Nach der Kategorie II zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Kälteanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I.

Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gas-Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-Verordnung 2015/2067 besitzen.

Neben den Zertifizierungen sind folgende optionale Partnerschaften möglich:

Wärmepumpe Austria Installationspartnerschaft (Bonus: Gratismitgliedschaft im 1. Jahr)
klimaaktiv Kompetenzpartner

Berechnen Sie Ihre Ersparnis Förder-Ersparnis berechnen


Zielgruppe

Dieser kompakte Kältetechnikkurs richtet sich an gelernte Heizungsinstallateure, die auch Servicetätigkeiten (Inbetriebnahmen, Wartungen) an Wärmepumpen ausüben möchten, und vermittelt theoretisches sowie praktisches Wissen im Bereich der Kältetechnik und Wärmepumpentechnologie.

Mit der Teilnahme an dieser 40 Lehreinheiten umfassenden Weiterbildung und dem Ablegen der Kursabschlussprüfung erfüllen Heizungsinstallateure die Voraussetzung für die Erlangung eines Personenzertifikats nach Kategorie II gemäß der EU-Verordnung 2015/2067. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Kategorie II-Zertifizierung ist die facheinschlägige Berufsausbildung (Heizungsinstallateur).

Nach bestandener Prüfung kann bei der Bundesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker folgendes Zertifikat beantragt werden:
Kältetechnik-Zertifikat nach Kategorie II

Abschluss

Mit der Teilnahme an dieser 4-tägigen Weiterbildung und dem Ablegen einer Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung für die Erlangung eines Personenzertifikats nach Kategorie II gemäß der EU-VO 2015/2067.
Nach bestandener Prüfung können Sie folgendes Zertifikat erhalten:
Kältetechnik-Zertifikat nach Kategorie II.

Außerdem stehen Ihnen dann auch folgende optionale Partnerschaften offen:
Wärmepumpe Austria Installationspartnerschaft (Bonus: Gratismitgliedschaft im 1. Jahr)
klimaaktiv Kompetenzpartner

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Inhouse Training - Individuelle Schulungen für Firmen und Unternehmen

Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.

Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.

Bei Fragen oder Interesse an einem Seminar, Training oder Workshop kontaktieren Sie uns hier.

Letzte Änderung: 20.04.2023