

Mo-Fr, 09:00-17:00
Kursdauer: 182 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Mo-Fr, 09:00-17:00
Kursdauer: 182 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Fachausbildung Restaurant und Bar
Am zweiten Bildungsweg zur Lehrabschlussprüfung
Mit dieser Fachausbildung erlernen Sie alles Wesentliche für den Einsatz im Restaurant- und Barbereich in Hotel- und Gastronomiebetrieben und erlangen damit das nötige Wissen und Können, um die Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau erfolgreich ablegen zu können. Mit dieser Berufsausbildung haben Sie die besten Voraussetzungen, dem Gast als Kellner:in professionell zu begegnen.
Inhalte:
- Bedeutung und Stellenwert der Gastronomie in der Wirtschaft
- Personal im Betrieb
- Inventar: Gläser, Besteck, Geschirr, Wäsche, Handhabung und Pflege
- Mise-en-place
- Fachkunde: Servier-, Getränke- und Barkunde
- Tischdecken
- Servieren von Menüs, Servierregeln
- Hygienebestimmungen
- Unfallverhütung
- Auftreten, Umgangsformen beim Gast
- Servierarten, Serviersysteme, Getränkeservice einschließlich Flaschenwein und Sektservice
- Arbeiten Guéridon: Tranchieren, Flambieren, Filetieren, Marinieren
- Getränke- und Warenkunde
- Ökonomisches und gewandtes Arbeiten am Tisch des Gastes
- Reklamationsbehandlung
- Erstellen von Gästerechnungen, Abrechnungsmethoden
- Fachausdrücke
- Kaufmännische Inhalte wie Buchführung, Fachrechnen, Kalkulation
- Training Fachgespräch
Zulassungsbedingungen zur Lehrabschlussprüfung: Vollendung des 18. Lebensjahres und entsprechende Berufspraxis.
Super Trainerteam, freundlich, hilfsbereit, kompetent!
Absolut empfehlenswert, tolle Ausbildung, bin froh, daß ich diesen Kurs besuche
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 27.04.2023