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Fachausbildung Augenoptik
Als Augenoptiker arbeiten Sie kreativ, handwerklich und mit neuesten Geräten. Sie verhelfen Ihren Kunden zu einem klaren Blick und mehr Lebensfreude.
Die Ausbildung dauert ca. 1,5 Jahre und besteht aus 5 Präsenz- und 4 Online-Modulen.
Die theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung umfasst eine große Bandbreite an Fachbereichen und reicht von Anatomie, Werkstoff- und Gerätekunde, Physik bis hin zu Kundenberatung und Verkauf.
Auch handwerkliches Geschick ist gefragt: Die Herstellung von Brillen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Augenoptiker schleifen Brillengläser mit modernen computergesteuerten Maschinen, bei Spezialanfertigungen teilweise auch von Hand. Sie fügen die Brillengläser in Fassungen ein und passen die fertige Brille individuell dem Gesicht und der Kopfform der Kundschaft an und sorgen dafür, dass sie perfekt sitzt. Weiters warten und reparieren sie alle optischen und augenoptischen Produkte.
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Da es sich bei der Fachausbildung Augenoptik um eine duale Ausbildung handelt, ist zudem auch ein Anstellungsverhältnis in einem Optikbetrieb verpflichtend.
Hinweis: Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gem. §23 Abs.5 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG):
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 12 Monate facheinschlägige Praxis in Vollzeit – Nachweis durch Sozialversicherungsauszug oder Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (zB.: Dienstzeugnis); bei Beschäftigung in geringerem Ausmaß verlängert sich dieser Zeitraum.
"Sehr freundlich. Kompaktes Wissen."
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens L and Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
