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Do, 16.00-19.00
Kursdauer: 3 Stunden
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Fr, 14.30-20.45, Sa, 08.30-14.45
Kursdauer: 540 Stunden
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Mo-Do, 08.30-13.10
Kursdauer: 540 Stunden
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Mo, 09.30-12.10, Di-Do, 08.30-13.00
Kursdauer: 540 Stunden
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Mo-Do, 08.30-13.10
Kursdauer: 540 Stunden
Stundenplan
Meraner Straße 11
6460 Imst

Diese Veranstaltung startet fix und unabhängig vom Teilnehmerstand. Sie haben die volle Planungssicherheit! Weitere Infos zum Fixstarter.
Fr, 14.30-20.45, Sa, 08.30-14.45
Kursdauer: 540 Stunden
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Berufsreifeprüfung Mathematik, Deutsch, Englisch
Je nachdem, wann Sie am besten Zeit für die Fortbildung haben, können Sie zwischen Vormittagsunterricht unter der Woche und Unterricht am Wochenende wählen. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden – mit der Intensivausbildung sind Sie bestens vorbereitet für die Prüfungen in den Teilbereichen Mathematik, Deutsch und Englisch. Der Unterricht erfolgt nach dem kompetenzbasierten Curriculum dieser drei Teilbereiche.
Für die Berufsreifeprüfung belegen Sie neben den allgemeinbildenden Fächern auch einen Fachbereich. Der Unterricht für die Fachbereiche findet jeweils donnerstags ab 18.00 Uhr statt und dauert drei Semester.
Beachten Sie: Die Berufsreifeprüfung findet im Anschluss an die Ausbildung statt. Die update-Förderung muss spätestens 14 Tage nach Kursbeginn beantragt werden.
Orientierungstests
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 08.08.2018