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97h-Lehrgang für das Piercen und Tätowieren lt. BGBl.
Für die Anmeldung des Gewerbes Kosmetik eingeschränkt auf Tätowieren benötigen Sie die Befähigungsprüfung und einen Lehrgang nach BGBl. II Nr. 139/2003 mit einem Ausmaß von mindesten 97LE.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
ZEIT 97 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in

Zinsenlose Teilzahlung möglich!
Kursnummer: 65525014

Zinsenlose Teilzahlung möglich!
2.650,00 EUR Kursnummer: 65525014

97h-Lehrgang für das Piercen und Tätowieren lt. BGBl.

Beschreibung

Inhalt:

Lehrgang für Piercer und Tätowierer gemäß BGBl. II Nr. 139/2003

  • Medizinische Einführung in die Grundlagen des Piercens und Tätowierens und Ethik
  • Virologie und Bakteriologie
  • Hygiene und Infektionslehre
  • Geschlechtskrankheiten
  • Desinfektion und Sterilisation
  • Abfall
  • Dermatologie
  • Kontraindikationen
  • Erste Hilfe
  • Theoretische Grundlagen der Pierce- und Tätowiertechnik
  • Grundkenntnisse jugendpsychiatrischer und jugendpsychologischer Einschätzung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arzneimittelkunde und Allergologie
  • Praxistag Tätowieren

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Zielgruppe

Personen, die die Befähigungsprüfung bereits absolviert haben und die das Gewerbe anmelden möchten. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung.

Abschluss

Bei erfolgreicher Absolvierung dieses Lehrgangs am WIFI erhalten Sie das WIFI-Zeugnis.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Befähigungsprüfung an der Wirtschaftskammer und dieses Lehrgangs am WIFI können Sie das Gewerbe Kosmetik, eingeschränkt auf Tätowieren, bei der jeweiligen Gewerbebehörde beantragen.

Bildungskarenz/Bildungsteilzeit

Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Inhouse Training - Individuelle Schulungen für Firmen und Unternehmen

Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.

Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.

Bei Fragen oder Interesse an einem Seminar, Training oder Workshop kontaktieren Sie uns hier.

Letzte Änderung: 14.03.2024