



Mo-Do, 08:30-17:00, Fr 08:30-14:00
Kursdauer: 40 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Diese Veranstaltung startet fix und unabhängig vom Teilnehmerstand. Sie haben die volle Planungssicherheit! Weitere Infos zum Fixstarter.
Mo-Fr, 08:15-16:15
Kursdauer: 40 Lehreinheiten
Stundenplan
Josef Herold Straße 12 / Eingang Klostergasse
6370 Kitzbühel
Mo-Fr, 08:15-16:15
Kursdauer: 40 Lehreinheiten
Stundenplan
Salurner Straße 7
6330 Kufstein
Do, 09:00-17:00, Fr, 09:00-12:30
Kursdauer: 40 Lehreinheiten
Stundenplan
Bahnhofstraße 11
6130 Schwaz
Mo, 09:00-17:00
Kursdauer: 40 Lehreinheiten
Stundenplan
Bahnhofstraße 11
6130 Schwaz
Buchhaltung Intensiv für Lehrlinge im 2. und 3. Lehrjahr
Lehrlinge, die sich ein praxisbezogenes Grundwissen in der doppelten Buchführung aneignen wollen bzw. ihre Kenntnisse festigen möchten, lernen in diesem Intensivkurs mit vielen praktischen Übungen einfache Buchhaltungstätigkeiten selbstständig durchzuführen und unterschiedliche Bilanzpositionen zu erkennen.
Die Teilnehmer/innen lernen eine moderne Buchführung kennen, sie verstehen die Buchhaltungsgrundregeln und können laufende Geschäftsfälle verbuchen. Am Ende des Kurses können Sie eine Prüfung ablegen.
Dieses Intensivtraining hilft Lehrlingen die Grundlagen des Rechnungswesens zu verstehen. Die einzelnen Inhalte werden mit Übungen und Erklärungen klar, anschaulich und praxisnah vermittelt.
Inhalte:
- Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens
- Organisation der Buchführung im Betrieb
- System der doppelten Buchführung
- Verbuchung laufender Geschäftsfälle
- Grundzüge des Steuerrechts
- Grundzüge Abschlusstechnik und Bilanzlehre
- Inventur und Inventar
- Grundlagen in der Lohn- und Gehaltsverrechnung
- Kostenrechnung und Kalkulation: Grundlagen der Kostenrechnung, Kalkulation und Preisbildung
- Zahlungsverkehr
- Viele praktische Übungen
Lehrlinge, die sich ein praxisbezogenes Grundwissen in der doppelten Buchführung aneignen wollen
Der Lehrgang schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 16.02.2022