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Sind Sie vielleicht der nächste aufgehende Stern in der internationalen Modeschöpferbranche und sehen Ihre Entwürfe bereits auf angesagten Modeschauen wie etwa Paris, Mailand oder Berlin? Dann sollten Sie sich unbedingt für den Meisterkurs für Damen- und Herrenkleidermacher im WIFI Innsbruck anmelden. Wir begleiten Sie ein Stück zu Ihrer Selbstständigkeit.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
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ZEIT 2 Lehreinheiten
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Abends
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 97325014
kostenlos Kursnummer: 97325014
ZEIT 520 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 97327013
4.250,00 EUR Kursnummer: 97327013

Meisterkurs Damenkleidermacher und Herrenkleidermacher

Beschreibung

Dieser Kurs (Module) bereitet die Teilnehmer:innen optimal auf alle Teilbereiche der Meisterprüfung zum/zur Damenkleidermacher:in und Herrenkleidermacher:in vor.

Inhalte:

  • Materialienkunde
  • Modezeichnen
  • Schnittzeichnen I, II und III
  • Fachkalkulation
  • Projektarbeit als Vorbereitung auf den fachlich-schriftlichen Teil der Meisterprüfung
  • Verarbeitungskurs

Berechnen Sie Ihre Ersparnis Förder-Ersparnis berechnen


Voraussetzungen

  • Positiv abgelegte Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher:in, Herrenkleidermacher:in, Bekleidungsgestalter:in oder vergleichbarer Kenntnisstand auf diesem Niveau
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf Prüfungsniveau
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 23.02.2021