Bildungkarenz und Bildungsteilzeit nutzen Bildungkarenz und Bildungsteilzeit nutzen

Bildungkarenz und Bildungsteilzeit nutzen

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit – Ihre Chance auf Aus- und Weiterbildung

 

Auf dieses Seite handelt es sich um Informationen bezüglich der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Selbstzahler:innen. Suchen Sie Infos zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Unternehmen?

Nicht nur in Zeiten der Covid-19-Pandemie schafft die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit einen Mehrwert für Mitarbeiter:innen und Unternehmen gleichermaßen. Mit diesen beiden Möglichkeiten können Sie sich für eine Aus- und Weiterbildung entscheiden, gleichzeitig Ihre berufliche Tätigkeit reduzieren und trotzdem erhalten Sie für die Dauer der Weiterbildung ein geregeltes „Einkommen“ durch das AMS.
 

Kurzinformation zu Bildungskarenz

  • Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren.

  • Sie können Ihre Bildungskarenz von maximal einem Jahr innerhalb von vier Jahren konsumieren – egal, ob Sie die Bildungskarenz am Stück oder in Teilen (jeder Teil muss mindestens zwei Monate andauern) konsumieren.

  • Wenn Sie in Bildungskarenz sind, müssen Sie mindestens 20 Lehrstunden pro Woche nachweisen, wobei Präsenzstunden und Selbstlern-Einheiten zusammengerechnet werden.

  • Sie erhalten für die Dauer Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, vom AMS ein Weiterbildungsgeld.

  • Wenn Sie sich die Aus- oder Weiterbildung selbst finanzieren, können Sie auch andere Förderungen nutzen.

  • Während der Bildungskarenz können Sie weiterhin im Unternehmen geringfügig weiterarbeiten.
     

Nähere Information zur Bildungskarenz bekommen Sie auf unserer Website.
 

Kurzinformation zu Bildungsteilzeit

  • Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden und erhalten für die entfallenden Arbeitsstunden ein Bildungsteilzeitgeld vom AMS, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate bis zu maximal 24 Monaten. Wie auch bei der Bildungskarenz ist es möglich, die Bildungsteilzeit in Teilen zu konsumieren.

  • Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit wöchentlich um 25 bis 50 % - eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden pro Woche muss erfüllt sein.

  • Wenn Sie in Bildungsteilzeit sind, müssen Sie mindestens 10 Lehrstunden pro Woche Weiterbildung nachweisen.

  • Sie können Ihre Bildungskarenz von maximal einem Jahr innerhalb von vier Jahren konsumieren – egal, ob Sie die Bildungskarenz am Stück oder in Teilen (jeder Teil muss mindestens zwei Monate andauern) konsumieren.

  • Während der Bildungsteilzeit sind Sie nach wie vor im Unternehmen beschäftigt und somit im ständig im Kontakt mit dem Unternehmen sowie auch Ihren Kolleginnen und Kollegen.
     

Nähere Information zur Bildungsteilzeit bekommen Sie auf unserer Website.

 

Noch mehr Flexibilität durch Online-Kursangebote

Das AMS stellt mit der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit ein Instrument mit großer Wirkung zur Verfügung. Durch die Anerkennung von Online-Kursangeboten des WIFI Tirol gestaltet sich diese Möglichkeit noch flexibler. Nach Einigung mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und Freigabe durch das AMS kann somit die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch genommen werden – auch online und von Zuhause aus.
 
Schnüren Sie Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung
Unsere Mitarbeiter:innen helfen im Vorfeld bei der Zusammenstellung der Kurse und finden die optimale Kombination aus Online- und Präsenz- oder Hybridkursen, um den maximalen Mehrwert herauszuholen.

Bildungsangebot Bildungskarenz / Bildungsteilzeit