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Ausbildung zum Dampf- und Gasturbinenwärter
Betriebswärter/innen sorgen für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der von ihnen zu bedienenden Anlagen. Sie führen kleinere Wartungen durch und sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für einen energieeffizienten Betrieb. Zusammengefasst steht der gefahrenlose und wirtschaftliche Betrieb im Vordergrund. Durch diesen Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die gemäß § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampf- und Gasturbinen zur Erlangung eines Dampf- und Gasturbinenwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Akademie abgehalten. Die Referenten kommen vom Geschäftsbereich Druckgeräte des TÜV AUSTRIA.
Inhalte:
- Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
- Gesetzliche Bestimmungen
- Dampfturbinen-Betrieb, -Bauarten und -Bauelemente
- Dampfturbinen-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
- Wasser und Wasseraufbereitung im Kraftwerksbetrieb
- Gasturbinen-Betrieb, -Bauarten und -Bauelemente
- Gasturbinen-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen
- Brennstoffe, Verbrennungstheorie, Emissionen
- Netzbetrieb, Inselbetrieb, An- und Abfahren vom und zum elektrischen Netz
TIPP! Diese Ausbildung wird gem. EEffG mit folgenden Punkten bewertet: Gebäude: 2 Punkte, Prozesse: 1 Punkt, Transport: 0 Punkte
Information zur Erlangung des Betriebswärterzeugnisses
Ablauf:
- Die gesetzlichen Grundlagen sind das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und die Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV).
- Besuch des jeweiligen Kurses mit Anwesenheitspflicht und abschließendem Test. Bei positivem Abschluss erhält der Teilnehmer eine Kursbestätigung.
- Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses und der praktischen Verwendung muss der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Zulassung zur Betriebswärterprüfung beantragen. Diese hat durch einen amtlich bestellten Prüfungskommissär (gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz) zu erfolgen.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 20.05.2025