Drohnen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. Allein in Österreich sind rund 100.000 dieser unbemannten Fluggeräte unterwegs. Doch nur den wenigsten (Hobby-)Piloten ist bewusst, welche Vorschriften und Regeln für das Fliegen von Drohnen gelten.

Ausbildungs-Schwerpunkte der Drohnen-Kurse am WIFI Tirol

Das WIFI Tirol bietet zwei Ausbildungs-Lehrgänge für Drohnen-Piloten an:

Die beiden Kurse unterscheiden sich in ihren Schwerpunkten. Der Basis-Kurs richtet sich an Piloten, die ihre Drohne vorwiegend privat nutzen möchten. Der Advanced-Kurs ist für gewerbliche Nutzer/innen gedacht. Dieser Kurs bereitet gezielt auf die Befähigungsprüfung bei der Austro Control vor.

Ausbildung zum Drohnenpiloten – Basis

Dieser Kurs behandelt die rechtlichen und technischen Grundlagen im Betrieb von Drohnen. Die Inhalte dieses Seminars sind u.a.:

  • technische Grundlagen des Drohnenflugs
  • Kategorisierung und Genehmigungsstufen
  • rechtliche Situation in Österreich
  • Anmeldung und Bewilligung von Drohnen
  • Flug-Vorbereitung und sicherer Betrieb
  • praktische Übungen mit Drohne und Flugsimulator
  • Datenschutz

Ausbildung zum Drohnenpiloten – Advanced

Die Advanced-Ausbildung richtet sich an erfahrenere Drohnen-Piloten, die ihr unbemanntes Luftfahrzeug auch gewerblich einsetzen möchten. Dieser 3-Tages-Kurs bereitet auf die Drohnen-Befähigungsprüfung bei der Austro Control vor. Die Ausbildung beinhaltet u.a. folgende Themen:

  • technische Grundlagen und Aufbau von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1
  • Kategorisierung von Drohnen
  • Genehmigungsverfahren und Versicherung
  • Gesetzeslage in Österreich und den angrenzenden Ländern
  • Flug-Vorbereitung und Programmierung der Steuerung
  • Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
  • Foto- und Filmaufnahmen professionell gestalten

Häufige Fragen zum Betrieb von Drohnen

Was ist überhaupt eine Drohne?

Man unterscheidet drei Oberkategorien, die weiter unterteilt sind:

  • Spielzeug: Das sind Flugobjekte, die es auf eine maximale Bewegungsenergie von 79 Joule bringen. Darunter fallen Drohnen, die höchstens 250 Gramm wiegen. Ohne Bewilligung dürfen Sie bis zu 30 Meter hoch fliegen.
  • Flugmodelle: Sie werden nach Gewicht in unter/ab 25 Kilogramm eingeteilt. Ohne gesonderte Bewilligung dürfen Sie maximal 150 Meter hoch fliegen, die Entfernung zum steuernden Piloten darf maximal 500 Meter betragen. Modelle, die mehr als 25 Kilogramm wiegen, benötigen ein Kennzeichen und eine Zulassung, welche vom Österreichischen Aeroclub vergeben wird.
  • unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1: Darunter fallen Drohnen, welche gewerblich genutzt werden. Für diese Kategorie ist eine Betriebserlaubnis der Austro Control vorgeschrieben. Vor der Bewilligung erfolgt eine Einteilung in die Unterkategorien A/B/C oder D.

Was hat es mit der Kategorisierung von Drohnen in A/B/C/D auf sich?

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 müssen bewilligt werden. Welche Voraussetzungen dafür zu erbringen sind, wird anhand nachfolgender Matrix festgestellt. Die Anforderungen werden umso strenger, je höher die Masse der Drohne ist und je dichter besiedelt das Gebiet, über dem sie zum Einsatz kommen soll. Für den Betrieb von Drohnen der Kategorien C und D ist ein Befähigungsnachweis vonnöten – auf diesen bereiten Sie sich in der Ausbildung zum Drohnenpiloten – Advanced vor.

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Das ist von der Kategorisierung abhängig. Drohnen der Kategorien A und B dürfen in unbebautem und unbesiedelten Gebiet fliegen. Eventuell ist die Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.

Drohnen der Kategorien C und D müssen besonderen Vorgaben entsprechen, da sie auch über besiedeltem Gebiet zum Einsatz kommen. In Frage kommen Hexacopter und Oktocopter, die über eine redundante Flugsteuerung verfügen.

Der Betrieb über Menschenansammlungen ist nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich. In unmittelbarer Nähe zu Flughäfen und militärischen Einrichtungen darf überhaupt nicht geflogen werden

Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, ist die Drohne jedenfalls sofort zu Boden zu bringen.

Darf ich mit meiner Drohne über Wohngebiet fliegen?

Das ist mit Drohnen erlaubt, die als Spielzeug qualifiziert sind. Allerdings nur, wenn keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Über Wohngebiet darf außerdem mit Drohnen geflogen werden, die dafür geeignet sind und eine Genehmigung dafür haben (Kategorie C und D).

Muss ich meine Drohne versichern?

Jede Drohne, die angemeldet werden muss, benötigt zusätzlich eine Haftpflichtversicherung. Auch Flugmodelle müssen versichert werden.

Was muss ich beachten, wenn ich mit meiner Drohne Foto- oder Filmaufnahmen machen möchte?

Diese Drohnen müssen jedenfalls angemeldet werden. Es ist gleichgültig, ob die Aufnahmen zu privaten oder gewerblichen Zwecken angefertigt werden. Eine Ausnahme bilden Drohnen unter 79 Joule Bewegungsenergie – diese müssen nicht gemeldet werden.

Bei Foto- und Filmaufnahmen müssen Sie Datenschutz, Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild beachten.

Darf ich meine Drohne ohne Sichtkontakt fliegen, nur mit Kameraverbindung?

Das ist beim sogenannten First Person View möglich. Allerdings brauchen Sie dann einen zusätzlichen Beobachter, der ständig in die Steuerung eingreifen kann. Die Entfernung zum Piloten darf nicht mehr als 500 Meter betragen.

Was kostet die Bewilligung meiner Drohne?

Die Bewilligung einer Drohne der Kategorie A bei de Austro Control kostet rund 300 Euro. Die Bewilligung ist jährlich verlängern zu lassen.

Was passiert, wenn ich mit meiner bewilligungspflichtigen Drohne ohne Bewilligung fliege?

Das ist eine Verwaltungsübertretung, die von jedermann angezeigt werden kann. Die Strafen sind saftig – bis zu 22.000 Euro werden fällig.

Fotos:

Titelbild: adobe stock | Gargantiopa

Bild 2: adobe stock | Kadmy