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IWT - Österr. Schweißtechniker
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Ziel des Lehrganges ist es, den Teilnehmer:innen die geforderten und weiterführenden nationalen und internationalen technischen Kenntnisse für Schweißaufsichtspersonen zu vermitteln.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 57202 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 75,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 56304014
1.905,00 EUR Kursnummer: 56304014

IWT - Österr. Schweißtechniker

Beschreibung

Zielgruppe:

  • Schweißwerkmeister (SWM)
  • Absolventinnen und Absolventen des IWS-Lehrganges (IWT Teil 1)
Voraussetzungen:
  • Erfolgreicher Abschluss des Schweißwerkmeister-Lehrganges
  • Für den Erhalt des nationalen staatlichen Zeugnisses ist die Vorlage des Schweißwerkmeister-Zeugnisses erforderlich
  • Teilnehmer:innen, welche die Zugangsvoraussetzungen (Werkmeisterschule oder 4-jährige Fachschule) der IIW erfüllen, bekommen das IWT-Diplom der IIW.
Inhalte:
  • Schweißverfahren und Ausrüstung
  • Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen
  • Konstruktion und Berechnung
  • Fertigung und Anwendungstechnik
  • Qualitätssicherung
Hinweis: Der Kursbeitrag beinhaltet den Lehrgang inklusive der Skripten und der Prüfungsgebühr, jedoch keine Diplomausstellungskosten.
Überblick
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.04.2023