Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1 Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1
Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1
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Mit diesem berufsbegleitenden Lehrgang bereiten wir Sie auf den Antritt zur Lehrabschlussprüfung für den Beruf Seilbahntechnik im zweiten Bildungsweg vor!

Gewählte Veranstaltung
17.04.2023 - 28.04.2023 Tagsüber
Präsenzkurs
WIFI Innsbruck Campus
FIX-Starter
975,00 EUR

Mo-Fr, 08:00-18:00, Sa, 08:00-17:00
Kursdauer: 100 Lehreinheiten
Stundenplan

Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Kursnummer: 97125012
1 Kurstermin
15.04.2024 - 26.04.2024 Tagsüber
Präsenzkurs
WIFI Innsbruck Campus
Verfügbar
1.025,00 EUR
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Mo-Fr, 08:00-18:00, Sa, 08:00-17:00
Kursdauer: 100 Lehreinheiten
Stundenplan

Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Kursnummer: 97125013

Fachausbildung Seilbahntechniker Teil 1

Mit LAP auf dem 2. Bildungsweg

Für Seilbahnbedienstete, die den Lehrabschluss als Seilbahnfachmann/-frau anstreben, bietet diese dreiteilige Ausbildung die optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg. Zwischen den Teilen ist ein ausreichender Zeitraum vorhanden, das in der Theorie vermittelte Wissen zu festigen und in der Praxis zu erproben. Es findet pro Halbjahr ein Teil der Ausbildung statt. Sie werden also in eineinhalb Jahren auf die Prüfung vorbereitet.

Inhalte:

  • Grundlagen Mechanik
  • Seilbahntechnische Einrichtungen
  • Hydraulische und pneumatische Elemente
  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Seile
  • Rechtliche Grundlagen
  • Werkstoffkunde
  • Fertigungstechnik
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Sicherheits-, Umweltschutz- und Brandschutzvorschriften
  • Praktische Arbeiten

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Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 04.04.2023