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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 5-7260 an. Wir beraten Sie gerne!

Mo, Mi 18.30-22.00, fallw. andere Wochentage
Kursdauer: 208 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Diese Veranstaltung startet fix und unabhängig vom Teilnehmerstand. Sie haben die volle Planungssicherheit! Weitere Infos zum Fixstarter.
Fachausbildung Rechtskanzleiassistenz
Fachausbildung mit Lehrabschluss auf dem 2. Bildungsweg
Sie sind in einer Rechtskanzlei tätig und möchten die Lehrabschlussprüfung bzw. Zusatzprüfung RechtskanzleiassistentIn ablegen? Sie möchten gerne in einer Kanzlei arbeiten und benötigen Spezialkenntnisse aus dem Anwaltswesen?
Mit dem Lehrgang werden Sie optimal auf die Lehrabschlussprüfung RechtskanzleiassistentIn im zweiten Bildungsweg vorbereitet.
Inhalte:
- Kaufmännisches Rechnen
- Buchhaltung
- WSV-Wirtschaftskunde und Schriftverkehr
- Schriftverkehr mit Anwaltskanzleien, Gerichten und Behörden
- Einführung in das Rechtssystem, Zivilverfahren, Strafverfahren
- Arbeitsrecht
- Kostenrecht
- Büroorganisation und Klientenbetreuung
- Anwaltssoftware – webERV
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Kurrentien
- Exekutions-/Insolvenzrecht
- Geschäftsfall am Computer
- Kommissionelle Prüfungssimulation
Voraussetzungen für den Kursbesuch:
- Im Idealfall Praxis in einer Rechtskanzlei
- Interesse an der Tätigkeit im Kanzleibereich
Voraussetzungen Lehrabschlussprüfung Rechtskanzleiassistent:
Vollendetes 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Lehrabschlussprüfung
- Personen, die sich für die Tätigkeit in einer Rechtskanzlei qualifizieren möchten
- Personen, die bereits in einer Kanzlei tätig sind und sich weiterbilden möchten
- Personen, die die Lehrabschlussprüfung Rechtskanzleiassistent am zweiten Bildungsweg absolvieren wollen
- Personen, die neu in diesen Beruf einsteigen wollen
- Wiedereinsteiger
- Personen, die ihre beruflichen Chancen verbessern wollen
Ja. Im Kurs werden alle, für die Lehrabschlussprüfung, relevanten Themen behandelt.
Neben dem regelmäßigen Kursbesuch ist allerdings auch mit einem gewissen Maß an Lernzeiten abseits der Kurszeiten zu planen.
Nein. Der Kursbesuch bietet eine optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung, ist aber keine verpflichtende Voraussetzung für den Antritt zur Lehrabschlussprüfung.
- Vollendetes 18. Lebensjahr / Volljährigkeit
- Nachweis über für den Lehrberuf relevante Praxiszeiten oder
- Nachweis über den Besuch facheinschlägiger Kurse, Ausbildungen, Schulen oder Berufsschulen
Nein. Die Lehrabschlussprüfung wird vom Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol organisiert und abgewickelt.
Nein. Für die Lehrabschlussprüfung ist eine separate Anmeldung beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol erforderlich.
Ja. Mit der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung erhalten Sie das Lehrabschlussprüfungszeugnis und sind Fachkraft im jeweiligen Beruf.
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 17.04.2019