

Mo-Fr, 08.00-17.30
Kursdauer: 545 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Meisterkurs Karosseriebauer
Wir bereiten die Teilnehmer:innen nicht nur auf die fachlichen Prüfungsmodule der Meisterprüfung vor, sondern ergänzen die Fächer mit speziellen Themen für die Berufspraxis. Im Kursbeitrag sind Kursunterlagen wie Skripten bzw. Fachbücher inkludiert. Weiters wird für die Teilnehmer:innen eine Community (Internetplattform) eingerichtet, über die sie mit ihren Kolleginnen und Kollegen und Trainerinnen und Trainern kommunizieren sowie Lerngruppen bilden können.
Der vorgetragene Kursinhalt baut auf dem fachlichen Niveau der Lehrabschlussprüfung auf. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im entsprechenden Bereich sowie mehrjährige berufliche Erfahrung sind somit die beste Voraussetzung.
Inhalte:
- Angewandte Informatik
- Elektrik
- Fachkunde Karosserie
- Fachrechnen
- Fahrwerk
- Fachzeichnen
- GFK Reparatur
- Information Allgemein
- Fachkalkulation
- Klimatechnik
- Lackiertechnik
- MIG-Löten
- Schweißtechnik
- Spezielle Werkstoffkunde, Verarbeitungstechniken
- Werkstättenpraktikum
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Einzige Voraussetzung, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Kurs setzt jedoch das fachliche Wissen einer Lehrabschlussprüfung und mehrjährige Berufserfahrung als Facharbeiter voraus.
Unsere Meisterkurse richten sich an Personen mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung als Facharbeiter, die sich der Verantwortung (fachliche, kalkulatorische und soziale Kompetenz) im Berufsleben als zukünftiger Meister bewusst sind bzw. ein Unternehmen als Meisterbetrieb führen möchten
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 20.04.2023