


Mo-Sa, 08:30-17:15
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Mo-Sa, 08:30-17.15
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Mo, Di, 09:00-17:00
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan
Bahnhofstraße 11
6130 Schwaz

Mo-Sa, 08:30-17:15,
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Diese Veranstaltung startet fix und unabhängig vom Teilnehmerstand. Sie haben die volle Planungssicherheit! Weitere Infos zum Fixstarter.

Mo-Fr, 08:30-17:15
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Diese Veranstaltung startet fix und unabhängig vom Teilnehmerstand. Sie haben die volle Planungssicherheit! Weitere Infos zum Fixstarter.

Mo, Di, 09:00-17:00
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan
Bahnhofstraße 11
6130 Schwaz

Diese Veranstaltung startet fix und unabhängig vom Teilnehmerstand. Sie haben die volle Planungssicherheit! Weitere Infos zum Fixstarter.
Befähigungskurs Gastgewerbe - fachlich-rechtliche Inhalte Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Dieses Training bietet eine umfassende Vorbereitung auf die mündliche Teilprüfung für den Befähigungsnachweis Gastgewerbe. Profunde Kenntnisse im fachlichen, rechtlichen sowie technisch-hygienischen Bereich sind die Basis für den Erfolg als Unternehmer:in im touristischen Betrieb.
Inhalte:
- Lebensmittelkunde einschließlich Grundzüge der Ernährungslehre
- Küchenkunde
- Getränkekunde
- Servierkunde
- Logiskunde
- Gewerberechtliche Vorschriften
- Unternehmerische Rechtskunde
- Vorschriften über die Preisauszeichnung im Gastgewerbe
- Jugendschutzvorschriften
- Einschlägige Umweltschutzvorschriften
Für die Ablegung der Befähigungsprüfung Gastgewerbe wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt.
Personen, die die Befähigungsprüfung Gastgewerbe ablegen, und Mitarbeiter:innen im Gastgewerbe, die ihr fachliches Wissen vertiefen wollen
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update des Landes Tirol. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 28.01.2021