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Giftbezugslizenz Kurs Tirol
Machen Sie sich fit im Umgang mit Giften und giftigen Stoffen
Der Lehrgang Sachkenntnisnachweis im Umgang mit Giften am WIFI Tirol ist eine Ausbildung für künftige Giftbeauftragte. Außerdem eignet er sich hervorragend als Auffrischungskurs für Mitarbeiter:innen von Betrieben, welche den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen.
Der Kurs „Sachkundenachweis im Umgang mit Giften“ vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften. Er erfüllt die Ausbildungsvorschriften gemäß Chemikaliengesetz und Giftverordnung 2000 §4 bzw. Anlage 4. Das Zeugnis dient als Nachweis der fachlichen Qualifikation und berechtigt in Verbindung mit der Absolvierung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausbildung bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Bescheinigung für den Giftbezug für Betriebe und andere selbständige berufliche Verwender gemäß § 41 Abs. 3 Z. 6 Chemikaliengesetz 1996 oder eines Giftbezugsscheines für private Verwender gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996.
Für giftige Stoffe gelten besondere Vorschriften. Sie müssen erstens entsprechend gekennzeichnet werden. Zweitens müssen im Umgang mit Ihnen die gesetzlichen Vorschriften genau beachtet und eingehalten werden. Gifte dürfen nur an Erwerbsberechtigte oder von ihnen ermächtige Personen abgegeben werden. Der Abgeber muss sich versichern, dass der Erwerber über die notwendige Erlaubnis zum Bezug von Giften verfügt. Auch der Transport von Giften darf nur vom Abgabeberechtigten selbst oder von befugten Beförderungsunternehmen vorgenommen werden.
Von der Wirkung von Giften bis zur richtigen Lagerung von giftigen Stoffen
Der Lehrgang Sachkundenachweise im Umgang mit Giften vermittelt an einem Wochenende in insgesamt 24 Lehreinheiten die notwendigen Kenntnisse für den Bezug von Giftbezugslizenzen. Die Teilnehmer:innen bilden sich u.a. in folgenden Bereichen fort:- Toxikologie: Beziehung von Dosis und Wirkung, Aufnahmeformen, Toxikokinetik (Verarbeitung von Giften im Körper), Toxikodynamik (Wirkung von Schadstoffen auf den Organismus), Systematik und Manifestation toxischer Wirkungen, Auswirkung chemischer Stoffe auf die Umwelt
- Gesetze und Vorschriften: Chemikaliengesetz 1996, Chemikalienverordnung 1999, gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Überwachungspflichten, Giftverordnung 2000, Lagerung von Giften
- Giftbezugsbewilligung: wer darf eine Giftbezugsbewilligung beantragen, Aufgaben Giftbeauftragter, Abgabe und Erwerb von Giften, Aufzeichnungspflichten
- Entsorgung von giftigen Stoffen: Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Anwenderschutz: Grundlagen des Arbeitsschutzes, persönliche Schutzmaßnahmen, Grenzwerte für Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz, Schutz besonders gefährdeter Personen
- Informationsquellen: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen, R-Sätze, S-Sätze, österreichische Giftliste, Sicherheitsdatenblatt, Auskünfte im Vergiftungsfall
- Grundlagen Physik und Chemie: Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig), Phasenübergänge, Dampfdruck, Aeorosole, Dissoziation und pH-Wert, Dichte und spezifisches Gewicht, Feuer- und Explosionsgefahr von Chemikalien
Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung. Es besteht 100%ige Anwesenheitspflicht.
Welche Betriebe müssen Giftbeauftragte beschäftigen?
Alle Betriebe, die Gifte herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen mindestens eine Person, die als Giftbeauftragte fungiert. Ausgenommen sind lediglich Apotheken. Falls es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, Giftbeauftragte zu bestellen, muss der Betriebsinhaber diese Aufgabe wahrnehmen und die entsprechenden Kenntnisse nachweisen.- Mindestalter 18 Jahre
- aktueller Strafregisterauszug
- Mitarbeiter:innen von Betrieben, die den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen
- alle Personen, die Gifte verwenden oder mit ihnen umgehen sowie hantieren müssen
- Personen, die eine Giftbezugslizenz benötigen
Voraussetzungen für den Erhalt eines Giftbezugsscheins:
1. der Antragsteller
- hat 18. Lebensjahr vollendet,
- ist sachkundig gemäß § 41b (z.B. durch Kurs und Prüfung) und verlässlich,
- kann die technische Notwendigkeit für die beabsichtigte Verwendung des Giftes glaubhaft machen und
Sehr gut geführter Kurs.Roman SERRA
Alle Betriebe, die Gifte herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen mindestens eine Person, die als Giftbeauftragte fungiert. Ausgenommen sind lediglich Apotheken. Falls es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, Giftbeauftragte zu bestellen, muss der Betriebsinhaber diese Aufgabe wahrnehmen und die entsprechenden Kenntnisse nachweisen.
Der Kurs richtet sich an Personen, die beruflich Gifte verwenden, beziehen oder mit diesen umgehen. Dazu zählen Mitarbeiter:innen von Betrieben, die den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen, sowie Personen, die eine Giftbezugslizenz benötigen.
Für die Teilnahme müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, weiters ist ein aktueller Strafregisterauszug erforderlich. Es besteht zudem eine Anwesenheitspflicht von 100 %.
Sie beschäftigen sich unter anderem mit den Grundlagen von Physik und Chemie, Toxikologie, gesetzlichen Vorschriften, Giftbezugsberechtigungen, Arbeitsschutz, persönlicher Schutzausrüstung, Gefahrstoffkennzeichnung, Sicherheitsdatenblättern sowie der richtigen Lagerung und Entsorgung giftiger Stoffe.
Ja. Der Kurs schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis als Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation.
Die entsprechende Berechtigung zum Giftbezug wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Das im Kurs erworbene Zeugnis dient dabei als Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation. Zusätzlich sind die jeweils erforderlichen weiteren Nachweise und gesetzlichen Voraussetzungen laut Behörde zu erfüllen.
Personen, die nur einen Kurs zum sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften absolviert haben, müssen ihren Wissensstand aktuell halten. Dazu ist beginnend mit 2019 mindestens alle vier Jahre z.B. eine Bestätigung über die regelmäßige Anwendung des Wissens, eine betriebsinterne Fortbildung oder ein Auffrischungskurs erforderlich. Weitere Informationen zu den Vorschriften im Umgang mit Giften finden Sie hier.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.