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Kältetechnik für Wärmepumpentechnologie mit Kategorie II-Zertifizierung
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ZEIT 41 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 92100013
1.850,00 EUR Kursnummer: 92100013
ZEIT 41 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 92100023
1.850,00 EUR Kursnummer: 92100023

Kältetechnik für Wärmepumpentechnologie mit Kategorie II-Zertifizierung

Beschreibung

Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen

Nach der Kategorie II zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Kälteanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I.

Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gas-Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-Verordnung 2015/2067 besitzen.

Neben den Zertifizierungen sind folgende optionale Partnerschaften möglich:

Wärmepumpe Austria Installationspartnerschaft (Bonus: Gratismitgliedschaft im 1. Jahr)
klimaaktiv Kompetenzpartner

Zielgruppe

Dieser kompakte Kältetechnikkurs richtet sich an gelernte Heizungsinstallateure, die auch Servicetätigkeiten (Inbetriebnahmen, Wartungen) an Wärmepumpen ausüben möchten, und vermittelt theoretisches sowie praktisches Wissen im Bereich der Kältetechnik und Wärmepumpentechnologie.

Mit der Teilnahme an dieser 40 Lehreinheiten umfassenden Weiterbildung und dem Ablegen der Kursabschlussprüfung erfüllen Heizungsinstallateure die Voraussetzung für die Erlangung eines Personenzertifikats nach Kategorie II gemäß der EU-Verordnung 2015/2067. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Kategorie II-Zertifizierung ist die facheinschlägige Berufsausbildung (Heizungsinstallateur).

Nach bestandener Prüfung kann bei der Bundesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker folgendes Zertifikat beantragt werden:
Kältetechnik-Zertifikat nach Kategorie II

Abschluss

Mit der Teilnahme an dieser 4-tägigen Weiterbildung und dem Ablegen einer Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung für die Erlangung eines Personenzertifikats nach Kategorie II gemäß der EU-VO 2015/2067.
Nach bestandener Prüfung können Sie folgendes Zertifikat erhalten:
Kältetechnik-Zertifikat nach Kategorie II.

Außerdem stehen Ihnen dann auch folgende optionale Partnerschaften offen:
Wärmepumpe Austria Installationspartnerschaft (Bonus: Gratismitgliedschaft im 1. Jahr)
klimaaktiv Kompetenzpartner

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Inhouse Training - Individuelle Schulungen für Firmen und Unternehmen

Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.

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Letzte Änderung: 20.04.2023