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Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenz (PKA)
In dieser Ausbildung bereiten Sie sich optimal auf die Lehrabschlussprüfung zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenz vor und erwerben alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie zur Ausübung dieses Berufes benötigen.
Als Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (PKA) unterstützen Sie die Apotheker:innen beim Verkauf und der Beratung von Kunden. Sie assistieren bei der Salbenherstellung und bereiten Arzneimittel vor.
Kaufmännische Tätigkeiten, wie Zahlungsverkehr, Rechnungslegung an die Krankenversicherungen gehören genauso zu Ihren Aufgaben wie Warenbestellung, Warenannahme und -verwaltung, Mitgestaltung des Warensortiments, Mitwirkung an den Marketingaktivitäten des Unternehmens, Unterstützung der Apotheker bei pharmazeutischen Tätigkeiten (Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln), fachgerechter Umgang mit ärztlichen Rezepten und Verordnungen.
Inhalte:
- Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie des Unternehmens
- Kenntnisse über Warensortiment, Rohstoffe und Dienstleistung
- Grundkenntnisse über Gesundheit, Ernährung und Kosmetik
- Mitwirkung an der Herstellung von Arzneimitteln (Praxis im Labor)
- Berufsspezifische Bezeichnungen und Berechnungen (Kenntnisse über facheinschlägige fremdsprachige Fachausdrücke und Abkürzungen
- Warenbeschaffung, Einkauf, Verkauf
- Warenübernahme, Waren- und Rohstofflagerung
- Verkaufsvorbereitung und Verkaufsförderung und Warenpräsentation
- Warenverkauf und Kundenberatung
- Verkaufsabrechnung, Rechnungswesen und Verrechnung mit den Krankenversicherungsträgern
- Zahlungsverkehr und Buchführung
- Kontaktfreude
- Genauigkeit und gutes Zahlengefühl
- Freude am praktischen Arbeiten (z.B. Salbenherstellung)
- Interesse an Biologie und Chemie
- Deutschkenntnisse B2 Level
Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 12 Monate facheinschlägige Praxis in Vollzeit – Nachweis durch Sozialversicherungsauszug oder Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (zB.:Dienstzeugnis); bei Beschäftigung in geringerem Ausmaß verlängert sich dieser Zeitraum; Kurszeiten werden nicht auf die Praxiszeit angerechnet.
Gesetzliche Grundlage: §23 Abs.5 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
Der Praxisnachweis sowie die schriftliche Prüfung entfällt bei artverwandten Lehrberufen oder diversen Schulabschlüssen
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 08.02.2024