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Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit
Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe nach BiBuG / Modul Berufsrecht
Beschreibung
Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen neben den fachlichen Kenntnissen auch Spezialwissen vorweisen können – so schreibt es das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) vor. Im WIFI-Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe / Modul Berufsrecht erarbeiten Sie sich diese Kenntnisse – und bereiten sich auf die Selbstständigkeit vor.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an unserem Online-Kurs benötigen Sie einen Laptop oder PC mit funktionierender Kamera und Mikrofon als auch eine gute Internetverbindung. Kamera und Mikrofon müssen während des gesamten Unterrichts eingeschaltet sein, um Ihre Anwesenheit zu bestätigen.
Zielgruppe
Personen, die den „Buchhalter“ oder „Bilanzbuchhalter“ oder „Personalverrechner“ nach BiBuG anstreben.
ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
Kundenstatements
"Sehr kompetent und kurzweilig."
Förderungen - Kurskosten zurückholen
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.