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Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan - Grundkurs Stufe 2
Voraussetzungen zur Vereidigung:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Mindestalter 21 Jahre
- Keine relevanten Verwaltungsstrafen
- Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
- Lenkerberechtigung C und C+E
- Deutsche Sprache
- Bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und Tätigkeitsnachweis
Inhalte Theorie:
- Straßenverkehrsordnung
- Kraftverkehrsgesetz
- Brückenkunde
- Tunnelkunde
- Behörden
- Rechte und Pflichten
- Ladungssicherung
- Strafprozessordnung
- Verwaltungsstrafgesetz
- Prüfung
- Kreuzungsregelung
- Absperrung von Ein- und Ausfahrten bei Autobahnen
- Überprüfung eines Sondertransportes betreffend die Bescheidauflagen
- Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!
Empfehlenswerte Ausbildung, sehr kompetente Vortragende, bestens organisiert.Roland NORZ
Straßenaufsichtsorgane der Stufe 2 werden für die Begleitung von Sondertransporten eingesetzt. Dabei tragen sie dazu bei, dass Transporte mit außergewöhnlichen Abmessungen oder Gewichten unter Einhaltung der behördlichen Auflagen sicher durch den Straßenverkehr geführt werden.
Für die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 müssen Sie österreichischer Staatsbürger sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen keine relevanten Verwaltungsstrafen oder strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen. Erforderlich sind zudem eine gültige Lenkerberechtigung der Klassen C und C+E sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Bei einer Wiederbestellung sind zusätzlich ein Auffrischungskurs und ein entsprechender Tätigkeitsnachweis erforderlich.
Nein. Für die Teilnahme an der Ausbildung sind die Nachweise zur verkehrlichen Zuverlässigkeit noch nicht erforderlich. Diese sind entsprechend den Vorgaben der Verkehrsabteilung des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt der Vereidigung vorzulegen.
Die Ausbildung verbindet theoretisches Wissen mit praxisnahen Übungen. Zu den theoretischen Themen zählen unter anderem Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht, Brücken- und Tunnelkunde, Behörden sowie Rechte und Pflichten eines Straßenaufsichtsorgans. Auch Ladungssicherung sowie verwaltungs- und strafrechtliche Grundlagen werden behandelt. Weiters trainieren Sie typische Situationen aus der Transportbegleitung. Dazu gehören die Regelung von Kreuzungen, die Absperrung von Ein- und Ausfahrten bei Autobahnen sowie die Überprüfung eines Sondertransportes hinsichtlich der im Bescheid vorgeschriebenen Auflagen.
Ja. Der Kurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Nein. Der erfolgreiche Kursabschluss ist ein wesentlicher Schritt, ersetzt aber nicht die behördliche Vereidigung. Erst wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise erbracht wurden, kann die Vereidigung gemäß den Vorgaben vom Land Tirol erfolgen.
Sowohl bei der Erstvereidigung als auch bei einer Wiederbestellung gilt die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan für fünf Jahre.
Für eine Wiederbestellung ist ein entsprechender Auffrischungskurs vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen und Nachweise zu erfüllen. Dazu zählen u.a. ein Praxisnachweis, die erforderliche Lenkberechtigung sowie ein aktueller Melderegisterauszug. Die jeweils aktuellen behördlichen Voraussetzungen erhalten Sie beim Land Tirol.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.