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Trinkgeldpauschale - Alles, was Sie jetzt wissen müssen.
- Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung der Trinkgeldregelung
- Wie sind die Pauschalen für Gastronomie & Hotellerie, Friseure, Kosmetik, Fußpflege, Masseure, Personenbeförderung (Taxi & Autobus)
- Zuordnung von Mitarbeiter:innen in Gastronomie und Hotellerie (mit / ohne Inkasso)
- Praktische Umsetzung in der Lohnverrechnung
- Das tatsächliche Trinkgeld weicht von den Pauschalbeträgen ab – Wie ist vorzugehen?
- Vorgehen, wenn keine Pauschale existiert
- Auswirkung des neuen Informations- und Auskunftsrecht der Dienstnehmer:innen
- Aufzeichnungs- & Dokumentationspflichten
- Praxisnahe Fallbeispiele
- Handlungsempfehlungen für Dienstgeber & Steuerberatung
- Steuerberater:innen & Lohnverrechner:innen
- Gastronomie- & Hotelleriebetriebe
- Friseur- und Kosmetikstudios, Fußpflegebetriebe
- Masseure
- Taxi- und Autobusunternehmen
- HR- und Unternehmensverantwortliche
- Alle Unternehmer:innen mit Trinkgeldbezug
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 18.12.2025