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Ausbildung zum Dampfkesselwärter
In diesem Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung.
Diese ist unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen zur Erlangung eines Dampfkesselwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich.
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 40,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 52811015
1.890,00 EUR Kursnummer: 52811015

Ausbildung zum Dampfkesselwärter

Beschreibung

Ausbildung zum Dampfkesselwärter

Betriebswärter:innen sorgen für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der von ihnen zu bedienenden Anlagen. Sie führen kleinere Wartungen durch und sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für einen energieeffizienten Betrieb. Zusammengefasst steht der gefahrenlose und wirtschaftliche Betrieb im Vordergrund. Durch diesen 5-tägigen Kurs erhalten Sie die im Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) vorgeschriebene theoretische Ausbildung, die gemäß § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen zur Erlangung eines Dampfkesselwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich ist.

Die Ausbildung wird in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Akademie abgehalten. Die Referenten kommen vom Geschäftsbereich Druckgeräte des TÜV AUSTRIA.

Inhalte:
  • Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
  • Dampfkessel-Bauarten, Bauelemente
  • Dampfkessel-Regelungs- und -Sicherheitseinrichtungen
  • Brennstoffe, Feuerungen, Emissionen, Abfallbeseitigung
  • Wasser und Wasseraufbereitung im Dampfkesselbetrieb
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Dampfkesselbetrieb


Information zur Erlangung des Betriebswärterzeugnisses

Die gesetzlichen Grundlagen sind das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und die Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV).

Ablauf:

  • Besuch des jeweiligen Kurses mit Anwesenheitspflicht und abschließendem Test. Bei positivem Abschluss erhält der/die Teilnehmer/in eine Kursbestätigung.
  • Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
  • Spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses und der praktischen Verwendung muss der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Zulassung zur Betriebswärterprüfung beantragen. Diese hat durch einen amtlich bestellten Prüfungskommissär (gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz) zu erfolgen.

Die Betriebswärter-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil kann schriftlich oder mündlich sein. Der praktische Teil ist eine sogenannte „Verwendungsprobe“, das heißt, es wird überprüft, ob die Person mit der Funktion und Betriebsweise der jeweiligen Anlage vertraut ist. Der praktische Teil erfolgt bei dem/der Betriebswärterkandidaten/in im Betrieb direkt an der zu bedienenden Anlage.

ACHTUNG:

Jemand, der keinen eigenen Dampfkessel in seinem Unternehmen hat, kann die praktische Verwendung auch hier nicht machen.

Er hat jedoch die Möglichkeit, die praktische Verwendung und Prüfung in einer anderen Firma machen.

Folgende Unterlagen müssen zur Betriebswärterprüfung vorliegen:

  • Antrag
  • Kopie der Kursbestätigung
  • Praxisbestätigung
  • Kopie des Betriebswärter-Zeugnisses des Einschulenden
Zielgruppe
Personen, die eine fundierte theoretische Ausbildung zur Qualifikation als Dampfkesselwärter/in benötigen.
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.05.2025