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Diese ist unter Berücksichtigung des § 3 der Verordnung über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen zur Erlangung eines Dampfkesselwärterzeugnisses ohne Einschränkung erforderlich.
Ausbildung zum Dampfkesselwärter
Ausbildung zum Dampfkesselwärter
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Akademie abgehalten. Die Referenten kommen vom Geschäftsbereich Druckgeräte des TÜV AUSTRIA.
Inhalte:
- Physikalische, chemische, mess- und regelungstechnische Grundlagen
- Dampfkessel-Bauarten, Bauelemente
- Dampfkessel-Regelungs- und -Sicherheitseinrichtungen
- Brennstoffe, Feuerungen, Emissionen, Abfallbeseitigung
- Wasser und Wasseraufbereitung im Dampfkesselbetrieb
- Gesetzliche Bestimmungen
- Dampfkesselbetrieb
Information zur Erlangung des Betriebswärterzeugnisses
Die gesetzlichen Grundlagen sind das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und die Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV).
Ablauf:
- Besuch des jeweiligen Kurses mit Anwesenheitspflicht und abschließendem Test. Bei positivem Abschluss erhält der/die Teilnehmer/in eine Kursbestätigung.
- Dieser positive Abschluss berechtigt, zusammen mit der Praxisbestätigung des Betreibers, zum Antritt zur Betriebswärterprüfung. Die Dampfkesselbetriebsverordnung definiert wie lange diese Praxis mindestens sein muss.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses und der praktischen Verwendung muss der/ die Teilnehmer/in seine/ ihre Zulassung zur Betriebswärterprüfung beantragen. Diese hat durch einen amtlich bestellten Prüfungskommissär (gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz) zu erfolgen.
Die Betriebswärter-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil kann schriftlich oder mündlich sein. Der praktische Teil ist eine sogenannte „Verwendungsprobe“, das heißt, es wird überprüft, ob die Person mit der Funktion und Betriebsweise der jeweiligen Anlage vertraut ist. Der praktische Teil erfolgt bei dem/der Betriebswärterkandidaten/in im Betrieb direkt an der zu bedienenden Anlage.
ACHTUNG:
Jemand, der keinen eigenen Dampfkessel in seinem Unternehmen hat, kann die praktische Verwendung auch hier nicht machen.
Er hat jedoch die Möglichkeit, die praktische Verwendung und Prüfung in einer anderen Firma machen.
Folgende Unterlagen müssen zur Betriebswärterprüfung vorliegen:
- Antrag
- Kopie der Kursbestätigung
- Praxisbestätigung
- Kopie des Betriebswärter-Zeugnisses des Einschulenden
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 20.05.2025