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Grundkurs § 57a KFG, Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht
- Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
- Elektronische Gutachtenerstellung
- Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
- Technische Besonderheiten
- Fahrzeugüberprüfung
- Praxis
Hinweis:
- Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
- Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
- Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sind folgende Kurse zusätzlich erforderlich:
- Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG
- Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Grundkenntnisse am PC
- Meisterprüfung Kraftfahrzeugtechnik oder Lehrabschluss als KFZ-Techniker bzw. Kfz-Mechaniker mit einer folgenden mind. 2-jährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit (ohne Lehrzeit) in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Betrieb.
Am ersten Kurstag müssen folgende Dokumente vorgezeigt werden:
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, gegebenenfalls Führerschein) UND
- Lehrabschlusszeugnis mit Nachweis von mind. zwei Jahren Berufspraxis nach der Lehrabschlussprüfung in einer § 57a-Prüfstelle ODER
- Meisterzeugnis
Der Kurs war sehr gut gestaltet, viel Anschauungsmaterial. Auf alle Fragen wurde nochmals eingegangen.Dominik Schädle, Tannheimer Autohaus
Kurs war sehr informationsreich und gut verständlich erklärt.Maximilian Plangger, Aicher GmbH, KFZ-Techniker
Gut ausgearbeiteter Kurs, viel Informationen in kurzer Zeit."Siegfried Reisenzein, Siegfried Reisenzein Landmaschinen, Geschäftsführer
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.