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Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe nach BiBuG / Modul Berufsrecht
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe nach BiBuG / Modul Berufsrecht
Beschreibung
Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen neben den fachlichen Kenntnissen auch Spezialwissen vorweisen können – so schreibt es das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) vor. Im WIFI-Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe / Modul Berufsrecht erarbeiten Sie sich diese Kenntnisse – und bereiten sich auf die Selbstständigkeit vor.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
Zielgruppe
Personen, die den „Buchhalter“ oder „Bilanzbuchhalter“ oder „Personalverrechner“ nach BiBuG anstreben.
ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
Förderungen - Kurskosten zurückholen
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
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Letzte Änderung: 24.05.2023