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Bildungkarenz & Weiterbildungszeit nutzen
Bildungskarenz & Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit
NEU:
Das bisherige Modell der Bildungskarenz
wurde durch die neue Weiterbildungszeit
(bzw. Weiterbildungsteilzeit) ersetzt.
Die Antragstellung für das neue Modell
ist voraussichtlich ab 8. Juni 2026 möglich.
Die wesentlichen Schritte für die Beantragung der neuen Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit sind:
- Vereinbarung mit dem Dienstgeber über eine Weiterblldungszeit
- Anmeldung für WIFI Ausbildung/Weiterbildung
- Digitales Begehren über MeinAMS stellen (inkl. Hochladen aller erforderlichen Unterlagen wie z.B. WIFI Anmeldebestätigung, Vereinbarung mit Dienstgeber, ...)
- Genehmigung durch Arbeitsmarktservice (AMS) nach arbeitsmarktpolitischer Prüfung
- Teilnahmebestätigung bei Mindestanwesenheit
Häufige Fragen zur Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit
- Sie unterliegen nicht der Ausbildungspflicht
- Beschäftigungsdauer: Mindestens zwölf Monate vollentlohnt beim aktuellen Dienstgeber (in Saisonbetrieben: zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate und drei Monate direkt vor Beginn)
- Sie haben während den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen.
- Verpflichtende Bildungsberatung, wenn Ihr Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von € 3.465,00 liegt, ist vor Antragstellung beim AMS (BerufsInfoZentrum) eine Bildungsberatung erforderlich.
- Bei abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium haben Sie mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeit in Österreich und davon 12 Monate ununterbrochen bei Ihrem aktuellen Dienstgeber.
- Sie haben mit Ihrem Dienstgeber eine „Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist immer der erste Schritt. Erst nach dieser Vereinbarung mit dem Dienstgeber kann das AMS entscheiden, ob ein Beratungsgespräch notwendig ist und/oder ob eine Weiterbildungsbeihilfe gewährt werden kann (bzw. nach zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Prüfung durch das AMS)
- Aus- und Weiterbildungen müssen arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sein.
- Aus- und Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate und hat mindestens 20 Wochenstunden (bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit 16)
- Für Studien gilt: 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten).
- Teilnahmebestätigungen sind verpflichtend. Wer die Nachweise nicht bringt, muss die Förderung zurückzahlen.
- Ausschließlich Bildungsveranstaltungen im Seminar-Stil in Präsenz und Live-Online sind möglich
- Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
- Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von EUR 3.465,00 (Wert 2026) muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen.
- Der Mindestbetrag liegt bei 1.212 Euro (2025) im Monat und liegt damit unter der Armutsgefährdungsgrenze. Dieser Betrag gilt für Geringverdienende ab der Geringfügigkeitsgrenze.
Nein. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen künftig mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen
- Entweder persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle oder über Mein.AMS
- Registrierungsmöglichkeiten siehe: MeinAMS