Ihre Vorteile im Überblick
						Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
						
						
						
							
							LOGIN / REGISTRIERUNG
						
					
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit
		
		
            
        Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe nach BiBuG / Modul Unternehmensführung
			
				Beschreibung
			
  
								
		
						     Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen neben den fachlichen Kenntnissen auch Spezialwissen vorweisen können – so schreibt es das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) vor. Im WIFI-Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe / Modul Unternehmensführung erarbeiten Sie
sich diese Kenntnisse – und bereiten sich auf die Selbstständigkeit vor.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
 sich diese Kenntnisse – und bereiten sich auf die Selbstständigkeit vor.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
			
				Zielgruppe
			
								
		
						     Personen, die den „Buchhalter“ oder „Bilanzbuchhalter“ oder „Personalverrechner“ nach BiBuG anstreben.
ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
			
				Förderungen - Kurskosten zurückholen
			
		
		
	
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.