Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltungsberufe nach BIBUG / BH, BIBU, PV
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit
WIFI Live-Online-Kurs
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    ORT Online
    Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 31584025
    Abends
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
    Grafik Icon Teilnahme
    Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
    Kursnummer: 31584025
    275,00 EUR Kursnummer: 31584025
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    ORT Online
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    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 31584015
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    Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
    Kursnummer: 31584015
    275,00 EUR Kursnummer: 31584015

Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltungsberufe nach BIBUG / BH, BIBU, PV

Beschreibung
Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen neben den fachlichen Kenntnissen auch Spezialwissen vorweisen können – so schreibt es das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) vor. Im WIFI-Ergänzungsmodul für Bilanzbuchhaltungsberufe / Modul Buchhaltung, Bilanzierung, Personalverrechnung bereiten Sie sich auf die mündliche Prüfung vor.

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
1. Schritt: Erkundigen Sie sich bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde, welche Gegenstände Sie benötigen (www.bilanzbuchhaltung.or.at).
2. Schritt: Anmeldung für das Ergänzungsmodul Bilanzbuchhaltung.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an unserem Online-Kurs benötigen Sie einen Laptop oder PC mit funktionierender Kamera und Mikrofon als auch eine gute Internetverbindung. Kamera und Mikrofon müssen während des gesamten Unterrichts eingeschaltet sein, um Ihre Anwesenheit zu bestätigen.
Zielgruppe
Personen, die die Prüfung zum/zur (Bilanz-)Buchhalter/-in absolviert haben und den/die Buchhalter/-in bzw. Bilanzbuchhalter/-in nach BibuG anstreben

ACHTUNG: Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Bilanzbuchhalter
Bitte beachten Sie: Durch den Besuch des Ergänzungsmoduls erwerben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Bilanzbuchhalter bzw. Buchhalter bzw. Personalverrechner nach dem BiBuG. Die Bestellung ist der Bilanzbuchhaltungsbehörde (www.bilanzbuchhaltung.or.at) vorbehalten.
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.