NISG-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen
Erfahren Sie, was das NISG-Gesetz für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie die neuen Anforderungen zur Cybersicherheit erfolgreich umsetzen können.
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    ORT Online
    Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Freie Zeiteinteilung
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    LERNMETHODE Lernplattform
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    Online-Teilnahme mit Computer, Tablet oder Smartphone
    Kursnummer: 42969016
    290,00 EUR Kursnummer: 42969016

NISG-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen

Beschreibung

NISG-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen

Cyberkriminalität ist eine reale Bedrohung für Unternehmen. Die Angriffe können weitreichende Folgen haben – von Störungen der Lieferkette bis zu hohen Haftungen. In der Lernstrecke zu NISG-Gesetz erhalten Fach- und Führungskräfte einen Überblick über eine komplexe Materie.

Cybersicherheit im Überblick
Diese Lernstrecke vermittelt temporeich und kompakt, was Entscheider:innen wissen müssen:

  • Welche Auswirkungen haben rechtliche Rahmenbedingungen auf mein Unternehmen?
  • Wie kann ich Schadenspotenziale für mein Unternehmen reduzieren?
  • Wie kann ich mehrere Themengebiete überblicken und steuern?
  • In welchem Zusammenhang steht das NIS-Gesetz mit der DSGVO und dem AI Act?

Ihr Nutzen
Fach- und Führungskräfte profitieren durch zahlreiche Praxisbeispiele und Umsetzungshinweise. So können Sie Cybersicherheits-Themen richtig einschätzen und priorisieren. Wichtig: Diese Lernstrecke ersetzt keine Rechtsberatung bei unternehmensspezifischen Fragestellungen.

Was Sie erwartet

  • 8 Lerneinheiten Online-Lernstrecke mit praxisrelevanten Beispielen, Hinweisen, Grafiken, Kurzvideos und Handlungsempfehlungen
  • Quiz und Zertifikat
  • Viele nützliche Links und Verweise

Was ist NISG-Gesetz?

NIS steht für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) ist die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555). Es wurde im Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Damit löst es das bisherige NISG 2018 ab.

Das neue Gesetz betrifft deutlich mehr Organisationen als zuvor: Rund 4.000 mittlere und große Unternehmen aus 18 Sektoren müssen Mindeststandards bei Risikomanagement und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle erfüllen und sich beim Bundesamt für Cybersicherheit registrieren. Die Geschäftsleitung trägt dafür persönlich Verantwortung, einschließlich der Pflicht zu Cybersicherheitsschulungen.

Zielgruppe
Ideal für Führungskräfte
Von dieser Lernstrecke profitieren vor allem Leitungsorgane in NIS2-relevanten Unternehmen. Besonders relevant sind die Inhalte für mittlere und große Unternehmen bestimmter kritischer Sektoren ab 50 Mitarbeiter:innen oder ab 10 Mio. Euro Jahresumsatz.
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Inhouse Training - Individuelle Schulungen für Firmen und Unternehmen

Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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