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Lehrgang CE-Produktkoordinator/in
Beauftragte/r für technische Dokumentation und Rechtssicherheit nach den diversen EU-Richtlinien
Das CE-Kennzeichen ist für Produkte der „Schlüssel zum europäischen Markt“. Mit der CE-Kennzeichnung dokumentieren die Hersteller:innen oder In-Verkehr-Bringer:innen von Produkten, dass ihre Waren den einschlägigen europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit entsprechen und dass die Produkte dem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden.
CE-Kennzeichen weisen aus, dass Unternehmen ihre Produkte gesetzeskonform zur Marktreife bringen. Damit ein Produkt in Umlauf gebracht werden darf, müssen diese Regelungen berücksichtigt werden.
Als CE-Produktkoordinator:in sorgen Sie für die gesetzeskonforme Kennzeichnung von Produkten
Die CE-Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass Produkte in den EU- und EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) in Umlauf gebracht werden dürfen. Als CE-Produktkoordinator:in kennen Sie alle Schritte, die gesetzt werden müssen, um das CE-Kennzeichen anbringen zu dürfen. Dadurch sorgen Sie für die gesetzeskonforme Entwicklungs-, Produktions- und Distributionsprozesse in Ihrem Unternehmen.Das Verfahren zur CE-Kennzeichnung läuft im Groben folgendermaßen ab:
- Hersteller:innen oder Importeure und Importeurinnen technischer Geräte prüfen eigenverantwortlich, ob ihre Produkte unter die Kennzeichnungspflicht fallen und welche EU-Richtlinien anzuwenden sind.
- Der CE-Produktkoordinator stellt fest, ob das jeweilige Produkt allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Der Hersteller bzw. Importeur erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt das CE-Kennzeichen am Produkt an.
- Falls dies in den Richtlinien gefordert wird, muss eine „Benannte Stelle“ zwischengeschaltet werden.
Mit der Ausbildung zum CE-Produktkoordinator am WIFI Tirol erlangen Sie die Kompetenzen, dass Produkte in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform in Umlauf gebracht werden. Sie lernen alle Schritte kennen, die notwendig sind, um das CE-Konformitätszeichen anzubringen. Damit schaffen Sie Rechtssicherheit hinsichtlich Produkthaftung und Produktsicherheit. Außerdem optimieren Sie die technische Dokumentation.
Der Lehrgang CE-Produktkoordinator besteht aus drei Modulen:
Modul 1: Grundlagen und rechtliche Anforderungen
- Rechtsgrundlagen
- Europäische Sicherheitsphilosophie
- EU-Richtlinien und -Verordnungen
- Produkthaftung
- Produktsicherheit
- Vertragsrecht und Pflichtenhefte
- Zulassungsvoraussetzungen
- Normen
- Produktkonformität
Modul 2: technische Dokumentation
- Dokumentationsplanung
- Risikobeurteilung
- Sicherheits- und Warnhinweise
- Instruktionspflicht
- Strukturierung der internen und externen technischen Dokumentation
- Dokumentation im Produktlebenszyklus
- Betriebsanleitung
Modul 3: Projekt- und Wissensmanagement
- Grundlagen des Projektmanagements
- Kommunikationstechniken
- Prüfstellen und Überwachungsbehörden
- Qualitätsmanagement
- Ablauf der CE-Kennzeichnung
- Zulieferdokumentation
- Prüfzertifikate
Im Lehrgang arbeiten Sie an einer Projektarbeit, die für Ihr Unternehmen Relevanz besitzt. Zum Ende der Ausbildung können Sie sich durch die unabhängige WIFI-Zertifizierungsstelle zur/zum Produktkoordinator:in zertifizieren lassen. Die Projektarbeit, die Sie im Lehrgang zum CE-Produktkoordinator erstellt haben, ist Teil der Zertifizierungs-Prüfung. Zur Zertifizierung werden nur Personen mit entsprechender Kompetenz zugelassen.
Die Ausbildung richtet sich vor allem an technische Leiter:innen, Geschäftsführer:innen, Konstrukteur:innen, Entwickler:innen, technische Redakteur:innen, Qualitäts- und CE-Verantwortliche, Sicherheitsfachkräfte, Produktmanager:innen und Personen mit Interesse am Thema der CE-Produktkoordination.
Die Abschlussprüfung zur Zertifizierung besteht aus folgenden Bereichen:
- Präsentation der Projektarbeit
- Überprüfung der Arbeit – MC-Test
- Fachgespräch
Die Zertifizierung wird von der akkreditierten WIFI-Zertifizierungsstelle nach den Anforderungen der EN ISO/IEC 17024 durchgeführt. Es wird ein international gültiges Personenzertifikat der Zertifizierungsstelle des WIFI der Wirtschaftskammer Österreich ausgestellt.
Jeder Hersteller, Importeuer oder Händler muss verpflichtend prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht. Falls ja, ist das CE-Kennzeichen anzubringen.
Für die Anbringung des CE-Kennzeichens ist der Hersteller oder In-Verkehr-Bringer eines Produktes zuständig. Das Kennzeichen ist eigenverantwortlich von diesen anzubringen.
Damit ein Produkt mit dem CE-Kennzeichen versehen werden kann, muss es ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dazu ist für jedes Produkt zu ermitteln, welche Richtlinien und Verordnungen berücksichtigt werden müssen. Nun ist das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden. Dieses definiert die Anforderungen an das Produkt und die zu treffenden Maßnahmen im Entwicklungs- und Herstellungsprozess.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 17.04.2023